Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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2. Zoll= und Steuerwesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Das Steueramt II zu Obisfelde im Bezirke des Hauptsteueramts zu Stendal ist auf- 
gehoben worden. 
Die dem Steueramt I zu Oberhausen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Duisburg 
beigelegte Befugnis zur Abfertigung der für die Firma Terlinden daselbst mit Begleitzetteln unter 
Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Möbel der Nummern 13f und 13 # des Zolltarifs und etwaiger 
Zubehörstücke, sowie zur Erledigung von Begleitscheinen I über die für die Firma unter Kollo= oder 
Eisenbahnwagenverschluß eingehenden gleichen Gegenstände ist zurückgezogen worden. 
Es ist erteilt worden: 
dem Steueramt 1 zu Höchst a. M. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Biebrich die Befugnis 
zur Abfertigung des von der Zuckerfabrik Maingau in Hattersheim mit dem Anspruch auf Gewährung 
von Steuervergütung und Ausfuhrzuschuß auszuführenden Invertzuckersirups (Fruchtzuckers), 
dem Steueramt 1 zu Schwedt a. O. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Prenzlau die Be- 
fugnis zur Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I, mit denen kristallisierter steuerpflichtiger Zucker zur 
Herstellung von Seifen für die Seifenfabrik von Hahn & Co. in Schwedt a. O. eingeht, 
der Zollabfertigungsstelle am Kanalhafen zu Münster im Bezirke des Hauptsteueramts zu 
Münster die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I und II, 
dem Steueramt l zu Reichenbach i. Schl. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Schweidnitz 
die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über kupferne Druckwalzen, die im Veredelungs- 
verkehre für die Firma F. Suckert in Langenbielau eingehen, 
dem Hauptsteueramt in Gleiwitz die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über 
Waren, die für die Handlung Otto Kramarczyk daselbst eingehen, 
dem Steueramt 1 zu Lauenburg i. P. die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen 1 
über Branntweinsendungen unter Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahnkesselwagen. 
Im Königreiche Bayern. 
Die Befugnis zur Erhebung der Stempelabgabe und Abstempelung von Lotterielosen ist von 
dem Stadtrentamte München IV auf das Stadtrentamt München 1, von dem Rentamte Nürnberg II 
auf das Rentamt Nürnberg l und von dem Landrentamte Würzburg links des Mains auf das Land- 
rentamt Würzburg übergegangen. 
Die dem Hauptzollamte München II unterstellte Zollexpositur am Ostbahnhofe zu München 
ist als selbständige Dienststelle aufgehoben worden. 
Den Hauptzollämtern München I, Augsburg, Ingolstadt und Landshut, den Zoll- 
exposituren a. Bhf. zu Augsburg, Hof und Passau, und dem Nebenzollamte zu Straubing im 
Bezirke des Hauptzollamts zu Landshut ist die Befugnis zur Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I 
erteilt worden. 
Im Königreiche Sachsen. 
Dem Untersteueramte zu Burgstädt im Bezirke des Hauptzollamts zu Chemnitz ist die Be- 
fugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über mit der Eisenbahn eingehende Retourwagen bei- 
gelegt worden. 
Im Großherzogtume Hessen. 
Das Steueramt zu Alzey ist von dem Bezirke des Hauptsteueramts zu Worms abgetrennt 
und dem des Hauptsteueramts zu Mainz zugeteilt worden. 
Im Gebiete der freien Hansestadt Bremen. 
Die Zollabfertigungsstelle Freibezirk in Bremen führt von jetzt ab die Bezeichnung „Zoll- 
abfertigungsstelle Zollausschlußgebiet“.
	        
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