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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
—
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
VI. Justizministerinm.
1. Gerichte und Staatsanwaltschaften:
Gerichtsvollzieher,
Etatsmäßige Gerichtsschreibergehilfen bei
den Landgerichten und den Amtsgerichten
sowie etatsmäßige Assistenten bei den
Staatsanwaltschaften der Landgerichte
und der Amtzgerichte,
Diätarische Gerichtsschreibergehilfen bei den
Landgerichten und den Amtsgerichten so-
wie diätarische Assistenten bei den Staats-
anwaltschaften der Landgerichte und der
Amtsgerichte.
2. Gefängnisverwaltung:
Gefängnisinspektoren,
Gefängnisoberausseher,
Gefangenaufseher,
Hauspäter,
Maschinenmeister,
Gasmeister,
Werkmeister,
Küchenmeister,
Wasch= und Bademeister,
Maschinisten,
Köche,
Inspektionsassistenten.
sämtlich, mit Aus-
nahme derjenigen
Stellen, welche für
Dolmetscher be-
stimmt und für
welche als Dol-
metscher befähigte
Civilanwärter
vorhanden sind.
zu einem Fünftel.
mindestens zur Hälfte.
Oberlandesgerichtspräsident
des Bezirkes.
Oberlandesgerichtspräsident
und Oberstaatsanwalt
des Bezirkes.
Oberlandesgerichtspräsident
und Oberstaatsanwalt
des Bezirkes.
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VII. Ministerium des Innern.
1. Statistisches Bureau:
* Expedierende Sekretäre und Kalkulatoren,
* Plankammerinspektor,
Bureaudiätare.
2. Polizei-Präsidium zu Berlin:
* Polizeisekretäre,
* Oberbuchhalter,
Kassierer,
* Buchhalter,
Bureaudiätare,
* Meldeamts-Bureauassitenten,
Meldeamts-Bureaudiätare,
ineten zur Hälfte.
mindestens die eine
Hälfte unter An-
rechnung der von
der Besetzung mit
Militäranwärtern
ausgeschlossenen
Stellen des Ren-
danten der Polizei-
Hauptkasse, es
Vorstehers der Kal-
kulatur und des
Vorstehers des Prä-
sidialbureaus auf
die andere Hälfte.
Der Direktor des Statisti-
schen Bureaus.
l—.
D
olizeipräsident zu Berlin.
..—
Aeltere befähigte Mi-
litäranwärter haben
auch für die Dol-
metscherstellen den
Vorrang.