Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

Bezeichnung der Stellen. 
495 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten. 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
—- 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
6 
Bemerkungen. 
  
*Obertelegraphisten, 
* Telegraphisten, 
* Leitungsrevisoren, 
Hilfstelegraphisten. 
Abteilungswachtmeister, 
Polizeiwacht- 
meister und Schutzmänner. 
3. Ubrige Königliche Polizeiverwaltungen: 
* Polizeisekretäre, 
Bureaudiätare, 
* Meldeamts-Bureauassistenten, 
Meldeamts-Bureaudiatare. 
Polizeiwachtmeister und Schutzmänner. 
4. Straf= und Gefängnisanstalten: 
Sekretäre und Bureauhilfsarbeiter, 
Hauspäter, 
Oberaufseher und Aufseher. 
5. Landgendarmerie: 
Zahrmeister und Bureaubeamte beim Korps- 
stabe. . 
  
sämtlich, jedoch 
unter Ausschluß 
derjenigen Stellen 
für Wachtmeister 
und Schutzmänner, 
welche im Krimi- 
naldienste verwen- 
det werden. 
mindestens zur Hälfte. 
sämtlich, jedoch mit 
Ausschluß derjeni- 
gen Stellen für 
Wachtmeister und 
Schutzmänner, 
welche im Krimi- 
naldienste verwen- 
det werden. 
mindestens zur Hälfte. 
sämtlich jedoch un- 
ter Ausschluß der- 
jenigen Stellen, in 
welchen Beamte zu 
technischen Dienst- 
leistungen und zur 
Leitung oder Be- 
aufsichtigung von 
handwerksmäßiger 
Arbeit verwendet 
werden. 
  
mindestens zur Hälfte. 
Polizeipräsident zu Berlin. 
  
Der Vorsteher der betreffen- 
den Polizeiverwaltung. 
Minister des Innern. 
Der Vorsteher der betreffen- 
den Straf= oder Ge- 
fängnisanstalt. - 
  
TllLmkuistetinmfürkandwictschafhsomäuenüudForli-m 
1. Oberlandeskulturgericht: 
* Sekretäre. 
mindestens zur Hälfte. 
  
Die Anzahl der aus- 
zuschließenden Stellen 
wird durch den Mi- 
nister des Innern nach 
vorgängigem Beneh- 
men mit dem Kriegs- 
minister bestimmt. 
Die Anzahl der aus- 
zuschließenden Stellen 
wird durch den Mi- 
ntster des Innern nach 
vorgängigem Beneh- 
men mit dem Kriegs- 
minister bestimmt. 
Die Anzahl der aus- 
zuschließenden Stellen 
wird durch den Mi- 
nister des Innern nach 
vorgängigem Beneh- 
men mit dem Kriegs- 
minister bestimmt. 
76*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.