Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

— 547 — 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
  
3. Bei den Gerichten: 
Gerichtsvollzieher, 
Gerichtsdiener und Gefangenwärter. 
4. Bei der Strafanstalt zu Dreibergen: 
Polizeimeister, 
Hausverwalter, #) 
Stationsaufseher, 
Aufseher.) 
5. Beim Central-Gefängnis zu Bützow: 
Inspektor, 
Hausmeister,) 
Gefangenwärter. 
6. Bei dem Vorstande und der Kasse der Witwen- 
Institute: 
* Kanzlist, 
Kopist, 
Kassenbote. 
7. Bei der Universität zu Rostock 
Pedell, 
Famulus, 
Hausverwalter im Museum, 
Rendant am Universitäts-Krankenhause, 
Bureaugehilfe am Universitäts-Krankenhause. 
abwechselnd. 
  
jabwechselnd. 
(Großherzogliches Militär- 
  
  
Geistige Befähigung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
fung. 
Vollkommene Rüstig- 
keit und Gesundheit 
erforderlich. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prüfung. 
Bollkommene Rüstig- 
keit und Gesundheit 
erforderlich. 
  
Geistige Befähigung: 
Sesteten der eherer 
wissenschaftlichen Prü- 
un 
g. 
1) Vollkommene Rüstig- 
keit und Gesundheit 
erforderlich. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prüfung. 
Vollkommene Rüstig- 
keit und Gesundheit 
erforderlich. 
2) Die Bewerber müssen 
zum Teil eines be- 
stimmten Handwerks 
kundig und zur per- 
sönlichen Ausübung 
desselben fähig sein. 
— 
  
Departement zu Schwerin. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
g. 
) Vollkommene Rüstig- 
keit und Gesundheit 
erforderlich. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der gewöhn- 
Lchen wissenschaft- 
lichen Prüfung. 
Vollkommene Rüstig- 
keit und Gesundheit 
erforderlich. 
Bestehen der höheren 
. enschaftlichen Prü- 
n 
ung. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prüfung. 
7 Befähigung: 
D4 Geistige Befähigung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
fung. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.