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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
Gerichtsvollzieher,
Registratur= und Kanzleibeamte (Gerichtsschreiber-=
gehilfen) bei dem gemeinschaftlichen thürin-
gischen Oberlandesgerichte zu Jena,
Gerichtsschreibergehilfen bei den Landdgerichten,
mit Ausnahme der Kassierer bei den letzteren,
Gerichtsschreibergehilfen bei den Amtsgerichten,
Bureauassistenten der Staatsanwaltschaften bei dem
Oberlandesgericht und bei den Landgerichten.
II. Im Bereiche des Bepartements der Justiz.
Departement der Justiz,
ezüglich Präsident oder
Oberstaatsanwalt am
Oberlandesgerichte zu
Jena, bezüglich Präfi-
dent oder erster Staats-
anwalt des betr. Land-
gerichts.
mindestens zur Hälfte.
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III. Im Bereiche des Bepartements des Innern.
Wegemeister,
Chausseeaufseher,
Gendarmen,
Expeditionsgehilfen, Hilfsexpedient und Kassen-
beamte bei den Bezirksdirektionen,
Expedienten, Kassen= und Sekretariatsgehilfe,
Hilfsschreiber bei den Landesheilanstalten.
—
mindestens zur HälIfte.
mindestens zur Hälfte.
Departement des Innern
mindestens zur Hälfte.
IV. Im Bereiche des Bepartements der Finanzen.
Steueraufseher,
Vollstreckungsbeamte bei den Rechnungsämtern,
soweit sie aus Staatskassen unmittelbar ge-
lohnt werden und soweit es sich nicht um
Stellen von ganz geringem Umfang und Ein-
kommen handelt ¾- 3 der Verordnung vom
28. September 1882),
Expedienten bei Rechnungsämtern sowie Expedienten
und Kassegehilfen bei den Steuereinnahmen,
soweit sie aus Staatskassen unmittelbar be-
zahlt werden,
Expeditionsgehilfen bei den Steuerrevisionen,
V. Kei der Grohherzogl.
Oberpedell und Pedelle,
Karzerwärter und Kollegienpförtner,
Hausmeister im neuen Kollegiengebäude,
Diener bei den Anstalten der Universität, insbe-
sondere bei der Bibliothek, der Anatomie, dem
chemischen Laboratorium u. a. m.
mindestens zu zwei
Dritteln.
Departement der Finanzen.
K#miindestens zur Hälfte.
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und Herzogl. sächs. Gesamt-Universität Jena.
Universität Jena.
Kurator der Universität Jena.
Vollkommene Rüstig-
keit und Gesundheit
erforderlich, wie auch
das Bestehen der an-
geordneten Prüsung
im Tiefbau.
Es können auch Unter-
offizlere angestellt
werden, welche nicht
im Besitze des Civil-
versorgungsscheins
sind; dieselben müssen
jedoch neun Jahre bei
der Fahne, darunter
fünf Jahre als Unter-
offizier, oder — wenn
solche Leute nicht in
hinreichender Zahl
vorhanden — min-
destens drei Jahre
als Unteroffizier ge-
dient haben.
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