Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
  
Bemerkungen. 
  
Gerichtsvollzieher, 
Registratur= und Kanzleibeamte (Gerichtsschreiber-= 
gehilfen) bei dem gemeinschaftlichen thürin- 
gischen Oberlandesgerichte zu Jena, 
Gerichtsschreibergehilfen bei den Landdgerichten, 
mit Ausnahme der Kassierer bei den letzteren, 
Gerichtsschreibergehilfen bei den Amtsgerichten, 
Bureauassistenten der Staatsanwaltschaften bei dem 
Oberlandesgericht und bei den Landgerichten. 
II. Im Bereiche des Bepartements der Justiz. 
Departement der Justiz, 
ezüglich Präsident oder 
Oberstaatsanwalt am 
Oberlandesgerichte zu 
Jena, bezüglich Präfi- 
dent oder erster Staats- 
anwalt des betr. Land- 
gerichts. 
  
mindestens zur Hälfte. 
—"- 
  
  
  
  
III. Im Bereiche des Bepartements des Innern. 
Wegemeister, 
Chausseeaufseher, 
Gendarmen, 
Expeditionsgehilfen, Hilfsexpedient und Kassen- 
beamte bei den Bezirksdirektionen, 
Expedienten, Kassen= und Sekretariatsgehilfe, 
Hilfsschreiber bei den Landesheilanstalten. 
— 
mindestens zur HälIfte. 
mindestens zur Hälfte. 
Departement des Innern 
mindestens zur Hälfte. 
  
  
  
IV. Im Bereiche des Bepartements der Finanzen. 
Steueraufseher, 
Vollstreckungsbeamte bei den Rechnungsämtern, 
soweit sie aus Staatskassen unmittelbar ge- 
lohnt werden und soweit es sich nicht um 
Stellen von ganz geringem Umfang und Ein- 
kommen handelt ¾- 3 der Verordnung vom 
28. September 1882), 
Expedienten bei Rechnungsämtern sowie Expedienten 
und Kassegehilfen bei den Steuereinnahmen, 
soweit sie aus Staatskassen unmittelbar be- 
zahlt werden, 
Expeditionsgehilfen bei den Steuerrevisionen, 
V. Kei der Grohherzogl. 
Oberpedell und Pedelle, 
Karzerwärter und Kollegienpförtner, 
Hausmeister im neuen Kollegiengebäude, 
Diener bei den Anstalten der Universität, insbe- 
sondere bei der Bibliothek, der Anatomie, dem 
chemischen Laboratorium u. a. m. 
mindestens zu zwei 
Dritteln. 
Departement der Finanzen. 
  
K#miindestens zur Hälfte. 
  
  
q 
und Herzogl. sächs. Gesamt-Universität Jena. 
Universität Jena. 
  
  
  
Kurator der Universität Jena. 
Vollkommene Rüstig- 
keit und Gesundheit 
erforderlich, wie auch 
das Bestehen der an- 
geordneten Prüsung 
im Tiefbau. 
Es können auch Unter- 
offizlere angestellt 
werden, welche nicht 
im Besitze des Civil- 
versorgungsscheins 
sind; dieselben müssen 
jedoch neun Jahre bei 
der Fahne, darunter 
fünf Jahre als Unter- 
offizier, oder — wenn 
solche Leute nicht in 
hinreichender Zahl 
vorhanden — min- 
destens drei Jahre 
als Unteroffizier ge- 
dient haben. 
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