Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

Bezeichnung der Stellen. 
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Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
V. Zoll= und Steuerverwaltung. 
1. Grenzaufseher und Steueraufseher, 
2. Die Renisions= 
der Zolldirektion, 
3. Die Zoll= und Steuereinnehmer, die Rezeptur- 
verwalter, die Steuerrezeptoren, die Kassen- 
gehilfen, die Ansagepostenverwalter und die 
Nebenamtsassistenten. 
VI. Kataster-, Vermessungs= und Abschätzungswesen 
im Herzogtum Oldenburg. 
Die Revisions= und Registraturbeamten. 
VII. Domäneninspektion. 
Expedient (auch Registraturbeamter). 
VIII. Ersparungskasse und Bodenkredit-Anstalt. 
Die Ersparungskassengehilfen sowie die Kassen- 
und Registraturbeamten bei 
gehilfen und der Kontrolleur der Bodenkredit-- 
Anstalt. 
IX. Polizeidirektion. 
Expedient (zugleich Registraturbeamter). 
X. Bauwesen. 
u Die Registkatur= und Revisionsbeamten bei 
der Baudirektion, 
u. Bauaufseher, 
Chaussee-, Straßen-, Kanalaufseher, 
u Chausseewärter, Straßenwärter. 
XI. Schiffahrtswesen. 
afenmeister, 
chleusenwärter. 
XII. Frrenuheilanstalt. 
Verwalter, 
. Aufseher. 
XIII. Eisenbahnverwaltung. 
. Zugführeh 
ackmeister, 
. Bahnwärter, 
Weichenwärter, 
Schaffner, Hilfsschaffner, 
Bremser, 
u Wäger, 
Schmierer, 
. Billetdrucker, 
Stationsverwalter, 
. Güterverwalter, 
Stationsassistenten, 
Stationsaufseher, 
Haltestellenaufseher, 
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— Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
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In einzelnen Fällen 
können auch Civil- 
personen angestellt 
werden. 
  
Großherzogliche Zolldirek- 
tion zu Oldenburg. 
Sekretariat des Gesamt- 
ministeriums zu Olden- 
burg. 
  
Großherzogliche Eisenbahn- 
direktion zu Oldenburg. 
  
  
  
Ziffer 1. Bewerber dür- 
fen das 36. Lebens- 
jahr nicht überschritten 
haben.
	        
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