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Centralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamte des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und ZGuchhandlungen.
XXXlI. Jahrgang. 6 Berlin, Freitag, den 14. August 1903. V 37.
Inhalt: 1. Koufulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme 3. Post= und Telegraphenwesen: Nohrpostordnung für
von Civilstandsakten; — Exequaturerteilungen Seite 595 —.4.I 598.
2. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Juli 190o3. 596 Reichsgebtte 601
1. Konsulatwesen.
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Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Generalkonsuls in Athen beauftragten Kaiser-
lichen Konsul Roth in Piräus ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amts-
bezirk des Generalkonsuls und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbe-
fälle von solchen zu beurkunden.
Dem Königlich Spanischen Honorar-Vizekonsul W. Stefen in Saarbrücken ist namens des Reichs
das Exequatur erteilt worden.
Dem Konsul der Argentinischen Republik in Aachen, Hans Aschoff, ist namens des Reichs das
Exequatur erteilt worden. «
Dem Konsul der Republik Chile in Braunschweig, Carl Meinken, ist das Erequatur namens des
Reichs erteilt worden.
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