Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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2. Handels= und Gewerbewesen. 
Der Bundesrat hat beschlossen, der nachstehend abgedruckten Anderung des statistischen Waren- 
verzeichnisses und des Verzeichnisses der Massengüter mit der Maßgabe die Zustimmung zu erteilen, 
daß die Anderung mit dem 1. November 1903 in Kraft tritt. 
Berlin, den 14. November 1903. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: van der Borght. 
Anderung 
des statistischen Warenverzeichnisses und des Verzeichnisses der Massengüter, auf welche 
die Bestimmung im 8 11 Abs. 2 Ziffer 3 des Gesetzes vom 20. Juli 1879, betreffend die 
Statistik des Warenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Ausland, Anwendung findet. 
1. Statistisches Warenverzeichnis. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nummer des 
statistischen Waren- Warengattung. Nummer des Zolltarifs. 
verzeichnisses 
+516. Unverändert. Unverändert. 
2. Verzeichnis der Massengüter. 
Nummer des 
statistischen Waren- Warengattung. 
verzeichnisses. 
516a.#. Kabel zur Leitung elektrischer Ströme mit Umschließungen von Draht, Bleihülsen, 
Kupferblech oder dergleichen, zur Verlegung in Erde oder Wasser geeignet. 
  
 
	        
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