Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

3. Militär wesen. 
Mit bezug auf die Bekanntmachungen vom 2. Dezember 1903 (Zentralblatt S. 697) und 24. März d. 
(Zentralblatt S. 81) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dem praktischen Arzte uns 
Oberarzte der Reserve Dr. Sthamer zu Johannesburg (Südafrika) auf Grund des § 42 Ziffer 2 
der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden ist, die im § 42 unter Ziffer 1a und v ebendaseltzt 
bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit auch für diejenigen militär 
pflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in der portugiesischen Kolonie 
Mocambique haben. 
Berlin, den 5. August 1904. 
  
Der Reichskanzler 
Im Auftrage: von Sydow. 
  
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4. Marine nud Schiffahrt. 
Da ““ zur Amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen für 1904 
ist erschienen. · 
  
  
5. Zoll- und Steuerwesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
f Im Königreiche Preußen. · 
In Pankow ist ein zu dem Bezirke des Hauptsteueramts für inländische Gegenstände zu Berlin 
gehöriges Steueramt I errichtet worden. « 
Das Steueramt I zu Caub im Bezirke des Hauptsteueramts zu Biebrich ist, unter Bei- 
behaltung seiner bisherigen Abfertigungsbefugnisse, nach St. Goarshausen verlegt worden. 
Die Steuerämter II zu Greiffenberg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Liegnitz und zu 
Worbis im Bezirke des Hauptsteueramts zu Langensalza sind aufgehoben. « 
Das Steueramt 1 zu Sobernheim im Bezirke des Hauptsteueramts zu Kreuznach ist unter 
Belassung seiner bisherigen Befugnisse in ein Steueramt II umgewandelt worden. 
Die selbständige Zuckersteuerstelle in Görchen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lissa ist 
aufgehoben. Für die Zuckerfabrik in Görchen ist fortan das Steueramt 1 zu Rawitsch als Zucker- 
steuerstelle zuständig. 
Die selbständige Zuckersteuerstelle zu Penkendorf im Bezirke des Hauptsteueramts zu Schweidnit, 
welche für die Zuckerfabriken in Penkendorf und Klettendorf zuständig war, ist aufgehoben. Der 
Betrieb der Zuckerfabrik in Penkendorf ist eingestellt. Die Zuckerfabrik in Klettendorf ist der mit dem 
Hauptsteueramte zu Schweidnitz verbundenen Zuckersteuerstelle zugeteilt worden. 
Es ist erteilt worden: « 
dem Nebenzollamt 1 zu Kattowitz im Bezirke des Hauptzollamts zu Myslowitz die Befugnis 
zur Abfertigung des mit Anspruch auf Steuervergütung auszuführenden Bieres, 
dem Steueramt I in Detmold im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lemgo die Befugnis zur 
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Reisegepäck und Verzehrungsgegenstände, 
dem Steueramt ! zu Witzenhausen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Cassel die Befugnis zur 
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über die für das Privattransitlager der Firma Leopold Engel 
hardt & Co. in Witzenhausen unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden unbearbeiteten Tabakblätter. 
dem Hauptzollamte zu Malmedy die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über die 
unter Eisenbahnwagenverschluß für die Weinteilungsläger von Jules van der Maesen und von Louis 
van der Maesen daselbst eingehenden Weinsendungen. Das Weinteilungslager von Julius van der 
Maesen zu Malmedy besteht nicht mehr.
	        
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