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Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs-
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behärde,
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
It
Bemerkungen.
XVI. Fürstentum Reuß jüngerer Linie.
Gera-Meuselwitz-Wuitzer Eisenbahn
(für die in Reuß jüngerer Linie
gelegene Strecke).
Rhene-Diemelthal-Eisenbahn.
Subaltern= und Unterbeamte.
Eine Alters-
grenze ist nicht
festgesetzt.
Direktion der Gera-Meusel-
witz-Wuitzer Eisenbahn-
Aktiengesellschaft in Berlin,
SW. 11, Bernburger-
straße 15/16. -
XVII. Fürstentum Waldeck.
Subaltern= und Unterbeamte.
40 Jahre.
Vorsand der Rhene-Diemel-
thal-Eisenbahngesellschaft
in Siegen.
XVIII. Fürstentum Schaumburg-Lippe.
Rinteln-Stadthagener Eisenbahn (für
die schaumburg-lippische Strecke).
Subaltern= und Unterbeamte.
40 Jahre.
Vorstand der Rinteln-Stadt-
hagener Eisenbahngesell-
schaft in Rinteln.
XIX. Freie und Hansestadt Lübeck.
1. Eutin- Lübecker Eisenbahn (be-
züglich des im lübeckischen Gebiete
stationierten Personals).
Stationsverwalter, Stations-
assistenten, Brückenwärter,
Weichensteller, Bahnwärter.
35 Jahre.
Direktion der Eutin-Lübecker
Eisenbahngesellschaft in
Lübeck.
Bei Befetzung ist
bei sonst gleicher
Befähigung der
Bewerber inner-
halb des Staats-
gebiets von Reuß
jüngerer Linie auf
die Bewerbungen
der Angehörigen
dieses Staates be-
sondere Rücksicht
zu nehmen.
Bei der Besetzung
sind die für den
preußischen
Staatseisenbahn-
Lei- in dieser
Beziehung gülti-
* Vorschriften
zur Anwendung.
zu bringen.
Bei der Besetzung
ist innerhalb des
Staatsgebiets
von Schaumburg-
Lippe bei sonst
gleicher Befähi-
zung der Bewer-
er auf die Be-
werbungen
schaumburg lip-
pischer Staats-
angehöriger be-
sondere Rücksicht
zu nehmen.
Nach einer Verein-
barung mit der
Großherzoglich
Oldenburgischen
Regierung vom
Okrober 1884 find
die nebenverzeich.
neten Stellen in
eine Bekannt-
machung des
Großberzoglich
Oldenburgischen
Staatoministeri-
ums mit aufge-
nommen und zwar
mit dem Zusatee:
zu zwei Drit-
teln den Militär-
anwärtern vorbe-
balten.