Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

336 
  
  
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
. 
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behärde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
It 
Bemerkungen. 
  
XVI. Fürstentum Reuß jüngerer Linie. 
Gera-Meuselwitz-Wuitzer Eisenbahn 
(für die in Reuß jüngerer Linie 
gelegene Strecke). 
Rhene-Diemelthal-Eisenbahn. 
  
  
Subaltern= und Unterbeamte. 
  
Eine Alters- 
grenze ist nicht 
festgesetzt. 
Direktion der Gera-Meusel- 
witz-Wuitzer Eisenbahn- 
Aktiengesellschaft in Berlin, 
SW. 11, Bernburger- 
straße 15/16. - 
  
XVII. Fürstentum Waldeck. 
Subaltern= und Unterbeamte. 
  
40 Jahre. 
Vorsand der Rhene-Diemel- 
thal-Eisenbahngesellschaft 
in Siegen. 
  
XVIII. Fürstentum Schaumburg-Lippe. 
Rinteln-Stadthagener Eisenbahn (für 
die schaumburg-lippische Strecke). 
  
Subaltern= und Unterbeamte. 
  
40 Jahre. 
Vorstand der Rinteln-Stadt- 
hagener Eisenbahngesell- 
schaft in Rinteln. 
  
XIX. Freie und Hansestadt Lübeck. 
1. Eutin- Lübecker Eisenbahn (be- 
züglich des im lübeckischen Gebiete 
stationierten Personals). 
  
Stationsverwalter, Stations- 
assistenten, Brückenwärter, 
Weichensteller, Bahnwärter. 
  
35 Jahre. 
Direktion der Eutin-Lübecker 
Eisenbahngesellschaft in 
Lübeck. 
  
  
  
  
  
Bei Befetzung ist 
bei sonst gleicher 
Befähigung der 
Bewerber inner- 
halb des Staats- 
gebiets von Reuß 
jüngerer Linie auf 
die Bewerbungen 
der Angehörigen 
dieses Staates be- 
sondere Rücksicht 
zu nehmen. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
preußischen 
Staatseisenbahn- 
Lei- in dieser 
Beziehung gülti- 
* Vorschriften 
zur Anwendung. 
zu bringen. 
Bei der Besetzung 
ist innerhalb des 
Staatsgebiets 
von Schaumburg- 
Lippe bei sonst 
gleicher Befähi- 
zung der Bewer- 
er auf die Be- 
werbungen 
schaumburg lip- 
pischer Staats- 
angehöriger be- 
sondere Rücksicht 
zu nehmen. 
Nach einer Verein- 
barung mit der 
Großherzoglich 
Oldenburgischen 
Regierung vom 
Okrober 1884 find 
die nebenverzeich. 
neten Stellen in 
eine Bekannt- 
machung des 
Großberzoglich 
Oldenburgischen 
Staatoministeri- 
ums mit aufge- 
nommen und zwar 
mit dem Zusatee: 
zu zwei Drit- 
teln den Militär- 
anwärtern vorbe- 
balten.
	        
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