Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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die  erledigte  zweite  Bibliothekarstelle  an  der  K.  öffentlichen  Bibliothek  dem  Helfer
Bardili  in  Urach,  mit  dem  Titel  und  Rang  eines  Gymnasial-Professors,

die  erledigte  Affessorsstelle  bei  vem  K.  Gerichtshof  in  Eßlingen  dem  Gerichts-Aktnar
Freiberrn  v.  Ow  von  Tübingen,

die  erledigte  Gerichts-Notarsstelle  in  Geißlingen  dem  Amts-Notar  Schill  in  Heubach,
Oberamts  Gmünd,  und

die  erledigte  Amts-Notarsstelle  in  Rosenfeld,  Oberamts  Sulz,  dem  Notariats-Candidaten
  Gumbrecht,  von  Frankenbach,  Oberamts  Heilbronn,  gnädigst  übertragen,  wie  auch

in  Folge  böchster  Entschließung  vom  21.  d.  M.  dem  aggregirten  Lieutenant  v.  Hornstein
  des  zweiten  Infanterie-Regiments,  seinem  Ansuchen  gemäß,  die  Entlassung  aus  dem
K.  Militärdienste  ertheilt.

Seine  Königliche  Majestät  haben  durch  höchste  Entschließung  vom  23.  d.  M.
dem  bei  der  Kanglei  des  K.  Hofjägermeisteramts  verwendeten  vormaligen  Stabsfourier  Kuhn
den  Titel  und  Rang  eines  Kanzlisten  gnädigst  verliehen.

Am  8.  d.  M.  erhielt  der  von  dem  Fürsten  v.  Thurn  und  Taris  zur  Kaplanei  Dischingen
  patronatisch  ernannte  Vikar  Conrav  Götz,  und

ver  von  dem  Grafen  v.  Königsegg-Aulenvorf  auf  die  Jovocks-Caplanei  in  Aulendorf
ernannte  Caplanei-Verweser  Johann  Friedrich  Rauder  daselbst,  die  landesberrliche  Bestätigung.


II.  Verfügungen  der  Departements.

A)  Des  Departements  der  auswärtigen  Angelegenheiten.

Des  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten.

Bekanntmachung,  betreffend  den  hohen  Adel  der  gräflichen  Familie  v.  Bentinck.
Nachdem  die  deutsche  Bundes-Versammlung  vermöge  Beschlusses  vom  12.  Juni  1845
erklärt  hat,  daß  der  gräflichen  Familie  Bentinck  nach  ihrem  Standes-Verhältnisse  zur  Zeit
des  deutschen  Reiches  die  Rechte  des  bohen  Adels  und  die  Ebenbürtigkeit  in  dem  bisber  damit
  verbundenen  Begriffe  zustehen;  so  wird  solches  in  Folge  geschehenen  Ansuchens  mehrerer
Mitglieder  der  Gräflich  Bentinck'schen  Familie  auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs
biermit  bekannt  gemacht.
Stuttgart  den  19.  Juni  1847.  Beroldingen.