II. Israeliten.
III. Bekenner nicht christlicher Religionen (ohne Israeliten).
IV. Personen anderen Bekenntnisses.
V. Ohne Angabe des Religionsbekenntnisses.
(Die Zuteilung zu den einzelnen Gruppen ist nach Verständigung des Kaiserlichen Statistischen
Amts mit den statistischen Landesämtern vorzunehmen.)
Tabelle X.
Staatsangehörigkeit.
Termin: 1. Mai 1907. Die Tabelle ist in folgender territorialen Einteilung aufzustellen:
» Preußen: Provinzen; Bayern rechts des Rheins, Pfalz; die anderen Staaten im ganzen.
Sie soll getrennt nach dem Geschlechte nachweisen:
Deutsche Staatsangehörige (einschließlich derer aus deutschen Schutzgebieten).
Sodann Ausländer, und zwar staatsangehörig in:
Rußland (Europa und Asien),
Osterreich (einschließlich Bosnien und Herzegowina),
Ungarn (einschließlich Kroatien),
Schweiz,
Italien (und S. Marino) nebst Kolonien,
Frankreich (und Monaco) nebst Algier, Tunis und Kolonien,
Spanien (und Andorra) nebst Kolonien,
Portugal (nebst Kolonien),
Luxemburg,
Belgien,
Niederlande (nebst Kolonien),
PDenemark (nebst Kolonien),
Schweden,
Norwegen,
Großbritannien nebst Indien, Australien, Ceylon, Canada und übrigen Kolonien,
Rumänien,
Serbien,
uBulgarien,
u Montenegro,
Türkei (in Europa und Asien, ohne Tripolis und Agypten),
.riechenland,
den Vereinigten Staaten von Amerika einschließlich Alaska, auch Hawaii, Cuba, Portorico
und Philippinen,
Mexico,
mittelamerikanischen Staaten einzeln,
Brasilien,
. anderen südamerikanischen Staaten einzeln,
Agypten,
anderen nordafrikanischen Staaten (soweit nicht als Teile der europäischen Staaten bei
diesen) einzeln,
. Eisgfrikanifchen Staaten (soweit nicht als Teile der europäischen Staaten bei diesen) einzeln,
China,
Japan,