Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Z. Medizinal= und Veterinärwesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend die Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland 
eingehende Fleisch. 
Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, vom 
3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrat beschlossen: 
1. in der Anlage F zur Bekanntmachung, betreffend die Einlaß= und Untersuchungsstellen für das 
in das Zollinland eingehende Fleisch, vom 30. Mai 1902 (Zentralblatt für das Deutsche Reich, 
Beilage zu Nr. 22) unter 
XVII. Elsaß-Tothringen 
hinzuzufügen in den Spalten 1, 2 und 4 
Nr. 158 Markirch, Nebenzollamt 1, 
Nr. 159 Groß-Moyeuvre, Nebenzollamt 1, 
Nr. 160 Chambrey, Nebenzollamt 1, 
dagegen 
2. im Nachtrage zum Verzeichnisse dieser Einlaß= und Untersuchungsstellen, wie er durch Be- 
kanntmachung vom 15. Februar 1904 (Zentralblatt für das Deutsche Reich Nr. 8) ver- 
öffentlicht worden ist, zu streichen 
Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 
Nr. 156 Deutsch-Oth, Neben= frisches Fleisch Deutsch-Oth, Neben= frisches Fleisch. 
zollamt II zollamt II 
F. ; 3. 
Berlin, den 3. November 1906. Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Jonquieres. 
  
Berkanntmachunga, 
betreffend die Stempelzeichen nachträglich zugelassener Untersuchungsstellen für 
ausländisches Fleisch. 
Auf Grund des § 26 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen D zum Schlachtvieh= und Fleisch- 
beschaugesetze vom 3. Juni 1900 wird im Anschluß an die Bekanntmachung, betreffend die Kenn- 
zeichnung des untersuchten ausländischen Fleisches, vom 10. Februar 1903 (Zentralblatt S. 46) bestimmt: 
Als Stempelzeichen (Nr. 4 der Bekanntmachung vom 10. Februar 1903) ist von den nach- 
stehend in Spalte 1 aufgeführten Untersuchungsstellen ausschließlich der in Spalte 2 angegebene Name 
anzuwenden. 
  
—. — — œ e — — .— — 
  
  
Bezeichnung der Untersuchungsstelle Zeichen der Untersuchungsstelle 
1[[I’A . —— — 2. 
Markirch, Nebenzollamt 1 Markirch 
Groß-Moyeuvre, Nebenzollamt I Groß-Moyenvre 
Chambrey, Nebenzollamt 1 Chambrey. 
  
Berlin, den 3. November 1906. Der Reichskanzler 
Im Auftrage: v. Jonquicères.