340 LV. Bismarck. — LVI. Städteordnung. — LVII. Zum 10. und 17. Nov. 1908.
wie ehrenvoll es für mich ist, an der Spitze der Vereinigung zu stehen.
Möge das geplante Werk seiner Vollendung rasch entgegengehen am Ufer
unseres Rheins als neuer Markstein großer Zeit, als Wahrzeichen unserer
Einheit, zum dauernden Gedächtnis für die kommenden Geschlechter.
(gez.) Reichskanzler Fürst Bülow.
LVI. Zur Zundertjahrfeier der Städtrordnung.
Die „Königsberger Hartungsche Zeitung“ hatte zum 19. November 1908 eine Festschrift
herausgegeben, in der Stadtvertreter und Gelehrte mit der Städteordnung in
Zusammenhang stehende Fragen beleuchteten und für die auch Staatsmänner um
Außerungen gebeten worden waren. Die des Fürsten Bülow lautete:
Die Städtcordnung war das letzte Gesetz, das unter dem Namen des
Freiherrn vom Stein im Herbst des Jahres 1808 vor seiner Entlassung
ergangen ist. Die Königsberger Bürgerschaft hatte dem Werke vorgearbeitet.
Der Königsberger Polizeidirektor Frey war Steins wertvollster
Mitarbeiter. In Königsberg hat Friedrich Wilhelm III. das Gesetz vollzogen.
In Königsberg und Elbing ist die neue Ordnung zuerst erprobt
und bewährt worden. So ziemt es sich wohl, daß die Vertreter der Städte
Preußens jetzt nach hundert Jahren auf Königsberger Boden die Erinnerung
an jene Tat feiern, welche den Grund zu der neuen Blüte städtischen Wesens
legte und aus trüber Zeit als Zeugnis festen Bürgersinns und staatsmännischer
Weisheit in eine hellere Gegenwart herüberleuchtet.
LVII. Kundgebungen zu der Rede vom 10. Nov. und der
kaiserlichen fundgebung vom 17. Uov. 1908.
Der konservative Verein für Halle-Saalkreis hatte seine Freude darüber ausgesprochen,
daß das deutsche Volk von der bangen Sorge der Möglichkeit eines Wechsels
in der Führung des höchsten Staatsamtes befreit sei.
Der Reichskanzler antwortete wie folgt 1):
Dem konservativen Verein danfe ich für sein freundliches Telegramm.
Mit dem deutschen Volke freuc ich mich des Ergebnisses des gestrigen Tages,
der uns dem edlen Sinne unseres Kaisers aufs neue zu innigem Danke
verpflichtet.
Fürst Bülow.
1) Nordd. Allg. Ztg. 21. November 1908.