Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

Hauptamtsbezirk 
für die Zeit vom 
233 
Anlage 20. 
  
Anmeldestelle 
Nachweisung) 
über die durch Anrechnung von Einfuhrscheinen beglichenen Zollbeträge 
ten bis zum 
ten 
1900 
Kummer des Blattes: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1 ; «sn Zoll, beglichen durch Einfuhrschein Die Einfuhrscheine iauten ͤabr 
Blait und Beieichnung 
Haupt- Monats. für Waren Waren der · 
amt nu laufeude Aunmen des n. zu Veirage *s*m— Bollsatz Menge in 
stene. Nummer. Vorbuchs die satr Te von!) statistischen Zoll-Tarif- 
Vr. Budchst. Rummer 4. 4. * Rummer · nummer · ### 
—— 1 E. JI.S 24 6.,650 –% 6%Za 2 5,50 15756 
"6 1 1 ron gemischten Transitlagern 
EIIIIIIIIIIIE %%% „ ! " v%%% 
1 2 — — 
21 1i 1 6K. J. % c 4% 10946% a 2 6560 19920 
1 3 auf Stundung 6 # 
218 I 1 1.W—5%%% -„„%½ 3600000%% 1102 18 oooo 
4 4 I au %%%% 
l . . .. 
5 
. ..··.·........ 
! 6 1 . - 
7 6 
— 8 I 
| 9 1 
  
1) Für jede einzelne Ware, für die der Zoll mit mehreren Einfuhrscheinen über dieselbe Getreideart in Zahlung gegeben ist, 
braucht nur ein Zählstreisfen über die Gesamtsumme angefertigt zu werden. 
?) Bemerkung zur Spalte 8: 
Die Anschreibungen über bei der Ablösung von gestundeten Zollgefällen und bei Abrechnung 
von Reisstärke-Konto in Anrechnung gebrachte Einfuhrscheine sind mit dem Vermerk „auf Stundung“ oder „Reisstärke-Konto“ unter der 
Linie zu versehen. Sind auf einem Stundungsanerkenntnisse, welches teilweise durch Einfuhrschein eingelöst wird, mehrere Waren- 
gattungen mit Zollbeträgen enthalten, welche jede für sich den in einem Einfuhrscheine bezifferten Zollbetrag erreichen oder übersteigen, 
so hat die Zollstelle zu bestimmen, für weihe Barengattung der gestundete Zollbetrag als durch Einfuhrschein beglichen angesehen 
werden soll. 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.