sowie in seiner Sitzung vom 15. Februar d. J.
9. eine Gerstenzollordnung,
10. eine Einfuhrscheinordnung,
11. eine Getreidelager-Zollordnung, und
12. eine Olmühlen-Zollordnung
mit der Wirkung vom 1. März d. J. ab genehmigt.
Sämtliche Bestimmungen sind nachstehend abgedruckt. Die unter Nr. 1 bis 8 genannten Be-
stimmungen sind außerdem in der in R. v. Deckers Verlag — Königlicher Hofbuchhändler G. Schenck —
Berlin 8W'., Jerusalemerstraße 56, erschienenen käuflichen Ausgabe der Anleitung für die Zollabfertigung
(Zentralblatt S. 31) enthalten, während die unter Nr. 9 aufgeführte Gerstenzollordnung in die dem-
nächst im gleichen Verlag erscheinende käufliche Ausgabe des 1. Nachtrags zu der Anleitung für die
Zollabfertigung aufgenommen werden wird und von den unter Nr. 10 bis 12 aufgeführten Ordnungen
in diesem Verlage besondere käufliche Ausgaben erscheinen.
Berlin, den 17. Februar 1906.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.