Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1810. (1)

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Wohnort  verändert  und  ist  dessen  neuer  Aufenthaltsort  oder  Wohnort  bekannt,
so  wird  die  Sendung  demselben  sofort  dahin  nachgesendet,  wenn  entweder  der
Absender  selbst  solches  ausdrücklich  verlangt  oder  der  Adressat  die  desfallsige
Bestimmung  schriftlich  getroffen  hat  und  zugleich  hinreichende  Sicherheit  für  Entrichtung
  des  Porto  und  der  Auslagen  bietet.

II.  Ist  eine  solche  Bestimmung  von  Seite  des  Absenders  oder  des  Adrefsaten
nicht  getroffen  oder  in  Ansehung  der  Portoentrichtung,  auch  wenn  die  Nachsendung
verlangt  wird,  die  erforderliche  Sicherheit  nicht  gegeben,  so  wird  dem  Adressaten
vorerst  nur  von  dem  Vorliegen  einer  Sendung  amtlich  und  portofrei  Kenntniß
gegeben  und  in  letzterem  Falle  die  Nachsendung  von  Fahrpoststücken  jeder  Art,
also  auch  der  postlagernden  Sendungen,  erst  dann  vollzogen,  wenn  die  auf  die  Sendung
bereits  erwachsenen  Porti  und  Auslagen  berichtigt  worden  sind.

III  Für  die  Nachsendung  werden  —  mit  Ausschluß  der  Postvorschußgebühr
  —  dieselben  Taren  wie  für  eine  neue  Ausgabe  vom  ursprünglichen  bis
zum  neuen  Bestimmungsorte  der  Sendung  berechnet.

C.  94.

Pe  tr  Werden  Fahrpostsendungen  an  eine  Postanstalt  zur  Weiterbeförderung  oder
posisendungen.  Zustellung  abressirt,  so  kommen  für  solche  Sendungen  die  Bestimmungen  des

K.  36  gleichmäßig  zur  Anwendung.

g.  96.
Unbestellbare  I  Fahrpostsendungen,  deren  Adressaten  am  Bestimmungsorte  nicht  ermittelt

Fnndun  werden  können,  oder  deren  Annahme  von  dem  Adressaten  verweigert  wird,  oder
#3  welche  sonst  nach  den  vorhergehenden  Bestimmungen  an  ihre  Adresse  nicht  abge-Gegenstände.
  geben  oder  nachgesendet  werden  können,  werden  auf  Kosten  des  Absenders  d.  h.
unter  Berechnung  der  gleichen  Taxe  wie  für  die  Hinsendung  an  die  Aufgabepost
zurückgesendet.
II  Der  Grund  der  Unbestellbarkeit  ist  auch  auf  dem  Coupon  der  Begleitadresse
  anzugeben.
III  Bevor  jedoch  eine  Sendung  mit  Begleitadresse  deßhalb  als  unbestellbar
angesehen  wird,  weil  mehrere  dem  Adressaten  gleichbenannte  Personen  im  Orte

sich  befinden,  und  weil  der  wirkliche  Adressat  mit  Sicherheit  nicht  zu  unterschelden