Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

— 343 — 
Muster G. 
(Einfuhrscheinordnung § 18.) 
  
Direktiobehörde 
Einfuhrscheinbuch. 
Rechnungsjahr 19 
Anleitung zum Gebrauche. 
Die mit der Feststellung und Ausfertigung der Einfuhrscheine beauftragten Beamten haben für die richtige Ausfüllung 
der Spalten 1 bis 10 einzustehen. Die Spalten 11 bis 14 dürfen nur von einem Beamten ausgefüllt werden, der bei der Aus- 
fertigung der Einfuhrscheine nicht mitgewirkt hat. 
Spalte 9 wird monatlich aufgerechnet und die Gesamtsumme vierteljährlich für den abgelausenen Teil des Rechnungs- 
jahrs festgestellt.
	        
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