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Muster G.
(Einfuhrscheinordnung § 18.)
Direktiobehörde
Einfuhrscheinbuch.
Rechnungsjahr 19
Anleitung zum Gebrauche.
Die mit der Feststellung und Ausfertigung der Einfuhrscheine beauftragten Beamten haben für die richtige Ausfüllung
der Spalten 1 bis 10 einzustehen. Die Spalten 11 bis 14 dürfen nur von einem Beamten ausgefüllt werden, der bei der Aus-
fertigung der Einfuhrscheine nicht mitgewirkt hat.
Spalte 9 wird monatlich aufgerechnet und die Gesamtsumme vierteljährlich für den abgelausenen Teil des Rechnungs-
jahrs festgestellt.