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6. Der § 77 erhält folgende Fassung:
„Sind bei gebührenpflichtigen Amtshandlungen mehrere Beamte gleichzeitig tätig
oder werden mehrere Beamte nacheinander verwendet, so sind die Gebühren für jeden
von ihnen zu erheben“.
7. Im § 78 ist
a) im ersten Absatze hinter „Diensteinkommens“ einzuschalten:
„zuzüglich 15 Prozent der darin enthaltenen pensionsfähigen Beträge"“;
b) im dritten Absatze statt „10 Stunden“ zu setzen „8 Stunden“ und statt „§5 74“ zu
setzen „§§ 74 ff.“.
III. In der Anlage B ist unter Zb im Abs. 3 die Formel
582,,. Cu — J. Fz„,
* 0 %91 Fr. + O,8266. Fe
zu ersetzen durch
· 584% Cu — J. P
J O,%91 Fr. + 0,3266. F
IV. 1. In Anlage D § 1 ist die Bestimmung unter C wie folgt zu fassen:
„C. zuckerhaltige Flüssigkeiten, als
a) versüßte Trinkbranntweine,
b) mit Zucker eingekochte alkoholhaltige oder alkoholfreie Fruchtsäfte (Fruchtsirupc)";
In Anlage E ist unter C das Wort „alkoholhaltige“ in der Uberschrift zu streichen und im
Wortlaute zwischen „der“ und „Alkohol“ einzuschalten:
„etwa vorhandene“.
V. In Anlage D unter Ziffer I ist
1. im § 1 lit. Bb die Parenthese zu „Dragees“ wie folgt zu fassen:
„überzuckerte oder mit zuckerhaltigen Stoffen überzogene Samen, Kerne sowie
sonstige Bonbonmassen jeglicher Art, auch mit Flüssigkeiten, mit oder ohne Zusatz
von Mehl“;
im § 3 Abs. 2 statt „den in § 1 unter Ba und h“ zu setzen „Fondants — Be des § 1
— und bei den daselbst unter B, a, b, d und h“.
3. Im Eingange des zweiten Satzes von § 16 Abs. 2 werden die Worte „Wenn bei der
Herstellung auch Stärkezucker Verwendung gefunden hat“ ersetzt durch:
„Für Früchte, bei deren Herstellung auch Stärkezucker Verwendung gefunden
hat, sowie für stärkezuckerhaltige Dragees, Schaumwaren und Fondants (§ 1 Bb,
.Z d, e und h)“.
VI. In Anlage E
1. unter Bb die Uberschrift wie folgt zu fassen: ·
»Dragecs(überzuckcrtcodermitzuckcrhaltichtStoffenüberzogcneSamen,Kcrue
sowie sonstige Bonbonmassen jeglicher Art, auch mit Flüssigkeiten, mit oder ohne
Zusatz von Mehl)“.
2. unter Bb statt: „Dragees werden“ zu sagen:
„Unlösliche Stoffe enthaltende Dragees werden“.
VII. In Anlage D unter Ziffer J. S 1B,f hinter: „(Zucker mit zerquetschten Mandeln)“, ein—
zuschalten:
t
„auch Nußmasse (Zucker mit zerquetschten Nüssen)“.