Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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1. Umfang der Herstellung und Versteuerung von Tabakerzeugnissen von der Art und 
Farmr 7 Zigarette, bei denen das Papierdeckblatt fehlt oder durch eine andere Decke 
ersetzt ist. » 
2. Umfang der Herstellung und des Vertriebs von feingeschnittenem Tabak im Klein— 
verkaufspreise von 3 A und weniger das Kilogramm. « 
3.UmfangderHerstellungunddesVertriebsvonfeingeschnittenemTabakimKlein- 
verkaufspreise von über 3 M. das Kilogramm, der auf Grund des § 2 Abs. 3 des 
Gesetzes von der Zigarettensteuer befreit ist. 
4. Umfang des Einzelverkaufs der Zigaretten. 
5. Umfang der Selbstherstellung der Zigaretten durch die Raucher und Wahrnehmungen 
über etwaige Zunahme dieses Umfanges. 
6. Verhältnisse der Heimarbeit. 
8 62. 
Das Kaiserliche Statistische Amt hat aus den Nachweisungen und den erläuternden Begleit- 
schreiben Zusammenstellungen zu fertigen und zu veröffentlichen. 
  
8 53. 
Schlußbestimmungen. Der Reichskanzler ist ermächtigt, wegen Form, Anbringung und Entwertung der Steuer- 
zeichen anderweite Anordnungen zu treffen.
	        
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