Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

  
  
  
Nummer Zollsatz 
des  Zoll= für  1  dz Tarasätze 
tarifs M. 
Überkisten: von weniger als 3 dz 12, von 3 dz 
oder darüber 8, 
214 Säfte von Früchten (mit Ausnahme der Wein= Überfässer: von weniger als 3 dz 12, von 3 dz 
trauben) und von Pflanzen, zum Genuß, oder darüber 8, 
äther= oder weingeisthaltig 240 Kisten/Fässer 24 nur beim Ein gang in Flaschen, Krügen 
        Körbe 16 oder dergleichen. 
215 Früchte, mit Branntwein zubereitet oder in   
Branntwein eingelegt .. 80 Kisten 20, Fässer 20, Körbe 13, Ballen 6. 
  Kisten: 
aus weichem Holz, von weniger als 45 kg: 
mit gekochten Rinderzungen in luftdicht 
verschlossenen Blechgefäßen 17, mit 
anderem einfach zubereiteten Fleisch 
von Vieh in luftdicht verschlossenen   
216 Früchte (soweit sie nicht unter Nr. 215 fallen),   Blechgefäßen 14,       
Gewürze, Hülsenfrüchte, Kastanien, Küchen= aus weichem Holz, von 45 kg oder dar= 
gewächse, Mais, Sämereien, Südfruchtschalen über: mit gekochten Rinderzungen in 
und sonstige Pflanzen und Pflanzenteile, für luftdicht verschlossenen Blechgefäßen 15, 
Pasteten;   Krebs=   und mit   von in 
  von Vieh in luftdicht verschlossenen 
Sardellenbutter; Kapern; Mostwürste; Nudeln Blechgefäßen 18,   
und  gleichartige  nicht  gebackene  Erzeugnisse  aus  Mehl,  Grieß  oder  Kleber  (auch  Kar= mit  frischem  Fleisch  von  Vieh in  luftdicht 
  verschlossenen Behältnissen  16, 
toffelnudeln), gefüllt mit Fleisch, Parmesan= mit Gemüst oder Früchten, in luftdicht 
käse oder dergleichen; Oliven, auch in Essig, verschlossenen Blechgefäßen, 13, 
Öl oder Salzwasser eingelegt oder mit Sar= mit eingedickter Milch in luftdicht ver= 
dellen oder dergleichen gefüllt (farciert); schlossenen Blechgefäßen 14, 
Soja und andere Gegenstände des feineren mit Thunfischen in luftdicht verschlossenen 
Tafelgenusses, anderweit nicht genannt 75 Blechgefäßen 13, 
218 Nahrungs= und Genußmittel, anderweit nicht mit anderen Fischen in luftdicht ver= 
genannt, frisch, getrocknet oder zubereitet 60 schlossenen Blechgefäßen 17, beim Ein= 
219 Nahrungs= und Genußmittel aller Art (mit sonst für  flüssige  Waren nur  beim Ein= 
Ausnahme der Getränke) in luftdicht ver= gleichen) 20,   
sclossene Behältni ssen, soweit sie nicht an 75 Fässer: mit frischem oder einfach zubereitetem 
  Fleisch von Vieh in luftdicht verschlossenen 
Behältnissen 16, sonst (für flüssige Waren 
nur beim Eingang in Flaschen, Krügen und 
dergleichen)  20,        
für nicht flüssige Waren; für flüssige 
Körbe 13 nur beim Eingang in Flaschen, 
20 Taboatfabrikar Ballen  6 Krügen oder dergleichen. 
Tabakfabrikate: 
  
Tabakblätter, bearbeitet (ganz oder teil= 
weise entrippt, auch mit Tabakbrühe 
  
behandelt gebeizt) usw.); Abfälle von 
bearbeiteten Tabakblättern . 
180 
  
  
  
l 
  
Kisten 16, Fässer 16, 
Körbe: Kanasserkörbe 12, andere 13, 
Umschließungen aus Tierhäuten, mit gebeizten 
Tabakblättern, 8, Ballen 6.