Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

6. 
  
  
  
Regelung des Bezugs der Versorgungsgebührnisse Geldbetrag 
Nr. . 
nach nebenstehenden Angaben. 
Mark. 
Zu 2. Nach nebenstehenden Angaben hat der Rentenempfänger, ehemaliger 
  
neben der im 
Zivildienst erdienten Pension von Mark bis zur Erreichung 
des in der zuletzt bekleideten Stelle als 
erreichbaren Höchstpensionsbetrags von Mark von der zu- 
erkannten Rente den Betrag von monatlich 
vom 
zu beziehen. 
Der Restbetrag der Rente von monatlich 
wird dem Zivilpensionsfonds 
erstattet. 
Ort. Datum. Firma. Unterschrift. 
Vorstehende Regelungsverfügung ist mir heute bekannt gemacht 
worden. 
„ den ten 
Unterschrift des Empfängers. 
  
— 
Berlin, Carl Heymanns Verlag. Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 
 
	        
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