Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

— 753 — 
Muster 9. 
(Ausf. Best. 8 42.) 
Guckerverwendungsbuch 
der 
Brauerei des zu 
für das Rechnungsjahr 10 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Das Zuckerverwendungsbuch ist vom Brauer selbst oder von seinem der Hebestelle hierfür ein für 
allemal zu bezeichnenden Vertreter zu führen. 
Unten auf der Außenseite ist die Art der Zuckerstoffe anzugeben, die zur Bierbereitung vorrätig ge- 
halten werden. Werden verschiedene Arten Zucker zur Bierbereitung verwendet, so ist für jede eine 
besondere Ubtellung im Buche anzulegen und auf der Außenseite die betreffenden Seiten des Buches 
zu vermerken. 
3. Unter „Zugang“ ist jede Post Zockerstoffe sofort bei der Einbringung einzutragen, und zwar nach 
dem Reingewicht in ganzen und halben Kilogrammen. 
4. Der „Abgang“ ist, und zwar gleichfalls nach Reingewicht in ganzen und halben Kilogrammen, zu 
buchen, sobald die Entnahme aus dem Lager, sei es zur Verwendung bei der Bierbereitung, sei es 
zu anderen Zwecken, stattfindet. 
Neben der Stunde des Abganges oder Zuganges ist durch Beifügung des Buchstabens „V“ oder 
„N4 kenntlich zu machen, ob es sich um Vormittags= oder Nachmittagszeit handelt. # 
Dem Oberkontrolleur steht, unter Zuziehung des Brauers oder dessen Stellvertreters, jederzeit die 
Ermittelung des Soll= und des Istbestandes zu. 
Das Zuckerverwendungsbuch ist nach näherer Bestimmung des Oberkontrolleurs aufzubewahren und 
den Aufsichtsbeamten stets zugänglich zu halten. 
Am Schlusse des Monats März ist das Buch durch Aufrechnung der Spalte 4 des Zuganges und 
der Spalten 4 und 8 des Abganges abzuschließen, der Bestand durch Absetzung des Gesamtabganges 
(Spalte 1— 8) von der Schlußsumme der Spalte 4 des Zuganges zu bilden und dieser Bestand 
im Zuckerverwendungsbuche für das nächste Rechnungsjahr vorzutragen. Das abgeschlossene Buch 
ist der Hebestelle einzureichen. 
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Inhaltsverzeichnis. 
  
  
  
  
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