Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

— 887 — 
  
Muster 12. 
Bezeichunng des Erbschaftssteneramts: (Ausführungsbestimmungen §& 36.) 
, den ien 19 
Nr. der Erbschaftsstener- Liste B 
für das Halbjahr 19 
Steuerbescheid. 
Für die am ten 19 an Sie erfolgte Schenkung de 
wird die Steuer auf den innen berechneten Betrag von 
Mark Pf. hiermit festgesetzt. 
Dieser Betrag istnnnnnnnnaaaaa „= ZIII spätestens 
bis zum ten 19 zu zahlen, und zwar entweder unter Vorlegung 
dieses Bescheids oder durch porto= und abtragfreie Einsendung mit der Post unter Angabe 
der obigen Nummer. 
Gegen diesen Steuerbescheid ist die Beschwerde binnen einer Frist von 2 Monaten, be- 
ginnend mit dem Tage der Zustellung, zulässig. Die Beschwerde kann bei dem unterzeichneten 
Erbschaftssteueramt oder eingelegt werden. 
Durch die Einlegung der Beschwerde wird die Zahlung der Steuer nicht aufgehalten. 
An 
in 
1267
	        
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