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2. Militärwesen.
Bekanntmachung.
Mit bezug auf die Bekanntmachung vom 8. Juni 1906 (Zentralblatt S. 592) wird hierdurch
zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß den praktischen Arzten Dr. von Trzaska in Coban und
Dr. Prowe in Guatemala auf Grund des § 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt
worden ist, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1a bis c ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit
derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in den Republiken
Guatemala, Salvador, Honduras, Nicaragua oder Costarica haben.
Berlin, den 27. April 1907.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Just.
3. Zoll= und Steuerwesen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18. April d. J. beschlossen:
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags,
für inländische Teile von Handfeuerwaffen — Tarifnummern 927 und 928 — zur Vor-
nahme der Beschußprüfung einen zollfreien Veredelungsverkehr zuzulassen,
die Voraussetzungen des § 3 der Veredelungsordnung vorliegen.
Berlin, den 1. Mai 1907.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
4. Polizei wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum
— * — Grund " des
2“ Ausweisung Ausweisungs-
3 der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses.
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a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
1 Franz Reitberger, geboren am 3. Februar 1859 zu Unter-sschwerer Diebstahl'Königlich Bayerische Po-. März 1907.
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Privatier, reichenstein, Bezirk Schüttenhofen, (4 Jahre Zuchthaus, lizeidirektion München,
Böhmen, österreichischer Staatsange= laut Erkenntnis vom
höriger, 28. April 1903). I