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Abteilung 1, (II, III, IV)“ und umfaßt mit seinem Geschäftsbezirke die Provinz Sachsen und die zu
den Provinzen Hannover und Hessen-Nassau gehörigen Kreise Ilfeld und Schmalkalden.
Die in Hannover für die Provinz Hannover bestehenden Stempel= und Erbschaftssteuerämter I
und II sind zu einem Amte mit drei, je von einem Vorstande zu leitenden Abteilungen vereinigt
worden. Das Amt führt die Bezeichnung „Königliches Stempel= und Erbschaftssteueramt, Abteilung 1,
(II, III)" und umfaßt mit seinem Geschäftsbezirke die Provinz Hannover mit Ausnahme des dem
Stempel= und Erbschaftssteueramte zu Magdeburg zugewiesenen Kreises Ilfeld.
Königreich Bayern.
In Neuhof im Hauptzollamtsbezirk Aschaffenburg ist eine Übergangsstelle mit der Befugnis
zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier errichtet worden.
Die Befugnis zur Erteilung von Erlaubniskarten der in Tarifnummer 8 a des Reichsstempel-
gesetzes vom 3. Juni 1906 bezeichneten Art ist sämtlichen Nebenzollämtern mit Ausnahme der auf
österreichischem Gebiete gelegenen Nebenzollämter I Asch, Eger, Salzburg und Kufstein sowie der
Nebenzollämter II Balderschwang und Bödmen beigelegt worden.
1 Königreich Sachsen.
Das Untersteueramt Pausa im Hauptzollamtsbezirke Plauen ist aufgehoben worden.
Die Zollabfertigungsstelle für Postgüter in Falkenstein im Hauptzollamtsbezirke Plauen ist in
ein Untersteueramt umgewandelt worden.
Dem Untersteueramte Schwarzenberg im Hauptzollamtsbezirk Eibenstock ist die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen ! über Gasöl der Nummer 239 des Zolltarifs, das in Eisenbahn-
beselwagen für die Firma Nestler & Breitfeld, G. m. b. H., in Erla bei Schwarzenberg eingeht, erteilt
worden.
Großherzogtum Hessen.
In Fürfeld im Hauptsteueramtsbezirke Mainz ist eine Ortseinnehmerei mit der Befugnis zur
Eingangsabfertigung von Bier sowie zur Erhebung der Ubergangsabgabe von Bier errichtet worden.
Elsaß-Lothringen.
Dem Steueramt I in Molsheim im Hauptzollamtsbezirke Schirmeck ist die Befugnis zur
Erledigung von Begleitzetteln und Begleitscheinen I unter Wagenverschluß über Weinsendungen, aus-
genommen von Verschnitt= oder Marsalawein, erteilt worden. «
Veränderungen in den von den obersten Landesfinanzbehörden den Zoll- und Steuer—
stellen in Gemäßheit der Ausführungsbestimmungen zu 8 4 des Zolltarifgesetzes vom
25. Dezember 1902 erteilten Abfertigungsbefugnissen (zu vergl. Zentralblatt 1906 S. 420ff.).
Es sind erteilt worden
im Königreiche Preußen:
dem Hauptsteueramte Wiesbaden die Befugnisse 19 bis 21, 28 bis 30, 35 bis 39, 49 bis 61,
der Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe Wiesbaden Süd im Hauptsteueramtsbezirke Wiesbaden
die Befugnisse 12, 13, 19 bis 21, 28 bis 30, 35 bis 39, 49 bis 61,
dem Steueramt 1 Biebrich im Hauptsteueramtsbezirke Wiesbaden die Befugnisse 4, 8, 12
bis 14, 19 bis 21, 28, 29, 31 bis 34, 37 bis 39, 41 bis 54, 63, 67 bis 72;
die den bisherigen Amtsstellen in Wiesbaden und Biebrich beigelegten sonstigen, vorstehend
nicht aufgeführten Befugnisse sind in Wegfall gekommen;