Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Anlage D.) 
  
Zivilversorgungsschein. 
Dem (Vor= und Familienname, Dienstgrad in der Gendarmerie, im Landjägerkorps oder in der Schutz- 
mannschaft) ist gegenwärtiger Zivilversorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit donn Jahren Monaten 
einer weiteren Dienstzeit in der Gendarmerie (oder 
im Landjägerkorps oder in der Schutzmannschaft) von ODA - 
mithin nach einer Gesamtdienstzeit von. . .. 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den 
Staatsbehörden des (Name des Bundesstaats) 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension o0vr n . Pf. monatlich. 
N. N., den e – 19 
(Stempel.) (Behörde, die über den Anspruch auf den 
Zivilversorgungsschein entschieden hat.) 
Alteri: Jahre. 
(Ar des Zivilversorgungsscheins (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
  
zSiehe die Fußnote auf Anlage A.
	        
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