Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

— 330 — 
Anlage E. 
Zivilversorgungsschein. 
Dem (Vor= und Familienname, letzte Stellung in einem der Schutzgebiete) ist gegenwärtiger Zivil- 
versorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit voenn# FJahren . Monaten 
einer weiteren Dienstzeit in der Polizeitruppe (Schutz- 
truppe, im Grenz= oder Zollaufsichtsdienste) von . .. - 
mithin nach einer Gesamtdienstzeit von .. ... 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den 
Reichsbehörden sowie den Staatsbehörden aller Bundesstaaten 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension vvo.. 4Pf. monatlich. 
N. N., den ien 19 
. (Behörde, die über den Anspruch auf den 
(Stempel.) Zivilversorgungsschein entschieden hat.) 
(Nr. des Zivilversorgungsscheins.) 
  
*) Siehe die Fußnote auf Anlage A.