Volltext : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

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III.

Carl  August,

von  Gottes  Gnaden  Großherzog  zu  Sachsen  Weimar--Eisenach,
Landgraf  in  Thuͤringen,  Markgraf  zu  Meißen,  gefuͤrsteter
Graf  zu  Henneberg,  Herr  zu  Blankenhayn,
Neustadt  und  Tautenburg
2c.  .

In  dem  Gesebe  über  die  Steuerverfassung  des  Großherzogthumes  vom  20sien  April
1821  isi  den  Besihern  vormahls  steuerfreyer  Grundgüter,  welche  die  Grundsteuer  gegen  Entschädigung
  auf  lehtere  übernehmen  müssen,  rechtliche  Ausführung  bey  der  hierzu  besonders
verordneten  Immediat-Kommission  für  den  Fall  nachgelassen,  daß  sie  bey  der  Feststellung
der  Entschädigung  ganz  übergangen,  oder  mit  einer  zu  niedern  Summe  anßesebt  worden
zu  seyn  glauben;  und  zugleich  ist  bestimmt  worden,  daß  diese  Immediat-Kommission  solche
Reklamationen  endlich  entscheiden  soll.  Wir  haben  der  Sache  angemessen  erachtet  und  zur
völligen  Beruhigung  der  Betheiligten  beschlossen,  die  in  bürgerlichen  Rechtssachen  gewöhnlichen
  Instanzen  auch  in  diesen  Angelegenheiten  eintreten  zu  lassen  und  verordnen  mit  Zustimmung
  des  getreuen  Landtages  über  den  Instanzen-Zug  in  Steuerfreyheits-Entschädigungéklagsachen
  Folgendes: