Anlage zu Muster 1.
Anleitung.
Zu Spalte 4, Art der Verwendung.
Es ist anzugeben, ob das Schiff vorwiegend
als Fracht-, Personen-, Lotsen-, Seefischereifahr-
zeug, Lustjacht, oder zu Bergungszwecken, zum
Schleppen anderer Schiffe oder zu sonstigen, be-
sonders namhaft zu machenden Zwecken ver-
wendet wird.
Zu Spalte 5, Gattung (Bauart).
Es ist anzugeben, ob das Schiff ein Dampf-
schiff, Segelschiff oder Seeleichter (Schleppschiff)
ist, insbesondere noch:
a) bei Dampfschiffen, denen auch die sonstigen
durch Maschinenkraft bewegten Schiffe zu-
zuzählen sind, ob es ein Rad-oder Schrauben=
dampfer ist und, wenn die Fortbewegung
nicht durch Dampf geschieht, ob sie durch
Elektrizität, Gas-, Petroleum-, Benzin-
Motoren oder wie sonst erzielt wird;
b) bei Segelschiffen, die durch die Takelage
und die Form des Schiffskörpers bestimmte
Gattung nach der landesüblichen Benennung,
und, wenn sich hieraus die Zahl der Masten
nicht unzweifelhaft ergibt, auch diese; hat
das Schiff eine Maschine zur aushilfsweisen
Fortbewegung bei ungünstigem oder un-
genügendem Winde, so ist dies anzugeben
unter Bezeichnung der Art der Maschine;
J) bei Seeleichtern (Schleppschiffen), welche in
der Regel durch andere, mit Maschinenkraft
versehene Fahrzeuge fortbewegt werden, die
Zahl der etwa vorhandenen Masten und
ob diese zur Segelführung eingerichtet oder
etwa nur als Lademasten zu benutzen sind.
Zu Spalte 6a bis d, Raumgehalt.
Der Raumgehalt ist nach der neuesten amt-
lichen Vermessung sowohl in Registertons, als
auch in Kubikmetern, und in beiden Fällen sowohl
als Netto= wie als Bruttoraumgehalt einzutragen.
Hat eine Vermessung im Heimatstaate noch nicht
stattgefunden, so ist der Raumgehalt, und zwar
nach dem neuesten anderweiten Ausweis in der
aus diesem hervorgehenden Einheit im Verzeichnis
unter der Rubrik „Bemerkungen“ anzuführen.
Zu Spalte 8, Jahr der Erbauung.
Es ist das Jahr anzugeben, in welchem das
Schiff zuerst vom Stapel gelaufen ist. Das Jahr
eines etwa vorgenommenen neuen Aufbaues ist
unter „Bemerkungen“ besonders anzuführen.
Zu Spalte 10, Baustoff des Schiffskörpers.
Es ist zu unterscheiden, ob das Schiff ge-
baut ist:
a) aus Eisen oder Stahl (Schweißeisen und
Echweiüstahl. Flußeisen und Fluß-
ta.......-...
b)ausHolz I-I
c)ausEifenundHolz(d.h.Spanten
aus Eisen, Außenhaut aus Holz,
sogenannte Kompositionsschiffe) . E u. H
Zu Spalte 11, Name und Wohnort des
Reeders.
Bei geteiltem Eigentume genügt Name und
Wohnort des Korrespondentreeders, mit Bezeich-
nung dieser Eigenschaft durch Hinzufügung der
Buchstaben . . .. Korr. ·
Zu Spalte 13, Bemerkungen.
Bei den im Laufe des Jahres ab= oder zu-
gegangenen Schiffen ist unter der Rubrik „Be-
merkungen“ die Ursache des Ab= oder Zuganges
anzugeben, nämlich:
a) bei den abgegangenen Schiffen, ob
aa) abgewrackt (abgebrochen);
bb) verunglückt. Schiffe, welche infolge
von Verunglückung abgewrackt sind,
gelten als verunglückt;
c) verschollen;
dd) noch vorhanden, aber als Seeschiff
außer Verwendung getreten (nebst
Art der weiteren Verwendung);