Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

Anlage zu Muster 1. 
  
Anleitung. 
Zu Spalte 4, Art der Verwendung. 
Es ist anzugeben, ob das Schiff vorwiegend 
als Fracht-, Personen-, Lotsen-, Seefischereifahr- 
zeug, Lustjacht, oder zu Bergungszwecken, zum 
Schleppen anderer Schiffe oder zu sonstigen, be- 
sonders namhaft zu machenden Zwecken ver- 
wendet wird. 
Zu Spalte 5, Gattung (Bauart). 
Es ist anzugeben, ob das Schiff ein Dampf- 
schiff, Segelschiff oder Seeleichter (Schleppschiff) 
ist, insbesondere noch: 
a) bei Dampfschiffen, denen auch die sonstigen 
durch Maschinenkraft bewegten Schiffe zu- 
zuzählen sind, ob es ein Rad-oder Schrauben= 
dampfer ist und, wenn die Fortbewegung 
nicht durch Dampf geschieht, ob sie durch 
Elektrizität, Gas-, Petroleum-, Benzin- 
Motoren oder wie sonst erzielt wird; 
b) bei Segelschiffen, die durch die Takelage 
und die Form des Schiffskörpers bestimmte 
Gattung nach der landesüblichen Benennung, 
und, wenn sich hieraus die Zahl der Masten 
nicht unzweifelhaft ergibt, auch diese; hat 
das Schiff eine Maschine zur aushilfsweisen 
Fortbewegung bei ungünstigem oder un- 
genügendem Winde, so ist dies anzugeben 
unter Bezeichnung der Art der Maschine; 
J) bei Seeleichtern (Schleppschiffen), welche in 
der Regel durch andere, mit Maschinenkraft 
versehene Fahrzeuge fortbewegt werden, die 
Zahl der etwa vorhandenen Masten und 
ob diese zur Segelführung eingerichtet oder 
etwa nur als Lademasten zu benutzen sind. 
Zu Spalte 6a bis d, Raumgehalt. 
Der Raumgehalt ist nach der neuesten amt- 
lichen Vermessung sowohl in Registertons, als 
auch in Kubikmetern, und in beiden Fällen sowohl 
als Netto= wie als Bruttoraumgehalt einzutragen. 
Hat eine Vermessung im Heimatstaate noch nicht 
stattgefunden, so ist der Raumgehalt, und zwar 
  
nach dem neuesten anderweiten Ausweis in der 
aus diesem hervorgehenden Einheit im Verzeichnis 
unter der Rubrik „Bemerkungen“ anzuführen. 
Zu Spalte 8, Jahr der Erbauung. 
Es ist das Jahr anzugeben, in welchem das 
Schiff zuerst vom Stapel gelaufen ist. Das Jahr 
eines etwa vorgenommenen neuen Aufbaues ist 
unter „Bemerkungen“ besonders anzuführen. 
Zu Spalte 10, Baustoff des Schiffskörpers. 
Es ist zu unterscheiden, ob das Schiff ge- 
baut ist: 
a) aus Eisen oder Stahl (Schweißeisen und 
Echweiüstahl. Flußeisen und Fluß- 
ta.......-... 
b)ausHolz I-I 
c)ausEifenundHolz(d.h.Spanten 
aus Eisen, Außenhaut aus Holz, 
sogenannte Kompositionsschiffe) . E u. H 
Zu Spalte 11, Name und Wohnort des 
Reeders. 
Bei geteiltem Eigentume genügt Name und 
Wohnort des Korrespondentreeders, mit Bezeich- 
nung dieser Eigenschaft durch Hinzufügung der 
Buchstaben . . .. Korr. · 
Zu Spalte 13, Bemerkungen. 
Bei den im Laufe des Jahres ab= oder zu- 
gegangenen Schiffen ist unter der Rubrik „Be- 
merkungen“ die Ursache des Ab= oder Zuganges 
anzugeben, nämlich: 
a) bei den abgegangenen Schiffen, ob 
aa) abgewrackt (abgebrochen); 
bb) verunglückt. Schiffe, welche infolge 
von Verunglückung abgewrackt sind, 
gelten als verunglückt; 
c) verschollen; 
dd) noch vorhanden, aber als Seeschiff 
außer Verwendung getreten (nebst 
Art der weiteren Verwendung);
	        
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