ee) verkauft oder durch sonstigen Eigen-
tumswechsel (3. B. Erbfall, Schenkung)
ausgeschieden mit Angabe des Staates,
beideutschen Staaten auch des Heimats-
hesens, wohin das Schiff übergegangen
ist;
ftl) durch Wechsel des Heimatshafens ohne
Eigentumswechsel ausgeschieden, mit
Angabe des neuen Heimatshafens;
gg) durch andere Ursachen ausgeschieden
(z. B. wenn durch Umbau der Raum-
gehalt unter das für die Eintragung
[Registrierung) vorgeschriebene Min-
destmaß gesunken und daher das Schiff
im Schiffsregister gelöscht ist usw.);
b) bei den zugegangenen Schiffen, ob
aa) neu gebaut, nebst Angabe des Ortes
und Staates, wo gebaut;
bb) als Seeschiff in Verwendung genom-
men, d. h. schon vorhanden, aber nicht
375
als Seeschiff verwendet gewesen (nebst
Art der früheren Verwendung);
cc) angekauft oder durch sonstigen Eigen-
tumswechsel (z. B. Erbfall, Schenkung)
hinzugekommen, mit Angabe des
Staates, bei deutschen Staaten auch
des Hafens, in welchem das Schiff
zuletzt heimatlich gewesen ist;
dd) durch Wechsel des Heimatshafens ohne
Eigentumswechsel hinzugekommen, mit
Angabe des bisherigen Heimatshafens;
ee) durch andere Ursachen hinzugekommen
(z. B. wrack gewesen und wieder auf-
gebaut, bisher nicht eingetragen (re-
gistriert gewesen usw.).
Wird der Raumgehalt eines Schiffes anders
als in dem vorjährigen Verzeichnis aufgeführt,
so ist unter „Bemerkungen“ anzugeben, ob dies
in nachträglicher Berichtigung der Raumgehalts-
angabe, in baulichen Veränderungen oder lediglich
in neuer Vermessung seinen Grund hat.