Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

ee) verkauft oder durch sonstigen Eigen- 
tumswechsel (3. B. Erbfall, Schenkung) 
ausgeschieden mit Angabe des Staates, 
beideutschen Staaten auch des Heimats- 
hesens, wohin das Schiff übergegangen 
ist; 
ftl) durch Wechsel des Heimatshafens ohne 
Eigentumswechsel ausgeschieden, mit 
Angabe des neuen Heimatshafens; 
gg) durch andere Ursachen ausgeschieden 
(z. B. wenn durch Umbau der Raum- 
gehalt unter das für die Eintragung 
[Registrierung) vorgeschriebene Min- 
destmaß gesunken und daher das Schiff 
im Schiffsregister gelöscht ist usw.); 
b) bei den zugegangenen Schiffen, ob 
aa) neu gebaut, nebst Angabe des Ortes 
und Staates, wo gebaut; 
bb) als Seeschiff in Verwendung genom- 
men, d. h. schon vorhanden, aber nicht 
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als Seeschiff verwendet gewesen (nebst 
Art der früheren Verwendung); 
cc) angekauft oder durch sonstigen Eigen- 
tumswechsel (z. B. Erbfall, Schenkung) 
hinzugekommen, mit Angabe des 
Staates, bei deutschen Staaten auch 
des Hafens, in welchem das Schiff 
zuletzt heimatlich gewesen ist; 
dd) durch Wechsel des Heimatshafens ohne 
Eigentumswechsel hinzugekommen, mit 
Angabe des bisherigen Heimatshafens; 
ee) durch andere Ursachen hinzugekommen 
(z. B. wrack gewesen und wieder auf- 
gebaut, bisher nicht eingetragen (re- 
gistriert gewesen usw.). 
Wird der Raumgehalt eines Schiffes anders 
als in dem vorjährigen Verzeichnis aufgeführt, 
so ist unter „Bemerkungen“ anzugeben, ob dies 
in nachträglicher Berichtigung der Raumgehalts- 
angabe, in baulichen Veränderungen oder lediglich 
in neuer Vermessung seinen Grund hat.
	        
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