Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

— 404 — 
Anleitung. 
— ——— —— — 
Zu 11. Art des Unfalls oder der Verunglückung. 
Hier ist anzugeben: 
ob das Schiff insbesondere durch Sturm, Seegang oder Eis beschädigt oder leck, gesunken 
oder sinkend verlassen; 
durch Zusammenstoß mit einem anderen Schiffe beschädigt, oder infolge davon gesunken, 
gestrandet oder wrack; 
durch Feuer, Blitz, Zerspringen oder Entzündung (Explosion) beschädigt, oder infolge davon 
gesunken, verbrannt oder wrack; 
gestrandet, beschädigt und wieder abgebracht; 
gestrandet, wrack und nicht wieder abgebracht; 
gekentert und verloren, oder beschädigt in Sicherheit gebracht worden ist, oder 
einen anderen Unfall erlitten hat und welchen. 
Zu 14. Ausgang des Unfalls oder der Verunglückung für das Schiff und das Schiffszubehör. 
Insbesondere ist anzugeben, ob das Schiff: 
gänzlich verloren, wrack geworden und als Wrack verwertet oder nicht, leck geworden aber 
erhalten, anderweitig beschädigt worden ist und wie; 
ferner ist aufzuführen: 
ob Verlust oder Beschädigung an Masten, Segeln, am Steuerruder, an Ankern, Ketten usw. 
eingetreten ist. 
Zu 15. Ausgang des Unfalls oder der Verunglückung für die Ladung. 
Hier ist anzugeben, ob die Ladung: 
gänzlich verloren, gänzlich verdorben, gänzlich geborgen, zu etwa 1¼/41, ½, ¾ des Wertes 
gerettet worden ist. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.