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Anleitung.
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Zu 11. Art des Unfalls oder der Verunglückung.
Hier ist anzugeben:
ob das Schiff insbesondere durch Sturm, Seegang oder Eis beschädigt oder leck, gesunken
oder sinkend verlassen;
durch Zusammenstoß mit einem anderen Schiffe beschädigt, oder infolge davon gesunken,
gestrandet oder wrack;
durch Feuer, Blitz, Zerspringen oder Entzündung (Explosion) beschädigt, oder infolge davon
gesunken, verbrannt oder wrack;
gestrandet, beschädigt und wieder abgebracht;
gestrandet, wrack und nicht wieder abgebracht;
gekentert und verloren, oder beschädigt in Sicherheit gebracht worden ist, oder
einen anderen Unfall erlitten hat und welchen.
Zu 14. Ausgang des Unfalls oder der Verunglückung für das Schiff und das Schiffszubehör.
Insbesondere ist anzugeben, ob das Schiff:
gänzlich verloren, wrack geworden und als Wrack verwertet oder nicht, leck geworden aber
erhalten, anderweitig beschädigt worden ist und wie;
ferner ist aufzuführen:
ob Verlust oder Beschädigung an Masten, Segeln, am Steuerruder, an Ankern, Ketten usw.
eingetreten ist.
Zu 15. Ausgang des Unfalls oder der Verunglückung für die Ladung.
Hier ist anzugeben, ob die Ladung:
gänzlich verloren, gänzlich verdorben, gänzlich geborgen, zu etwa 1¼/41, ½, ¾ des Wertes
gerettet worden ist.
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.