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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamte des Innern.
Zu beziehen durch alle PVostanstalten und ZLuchhandlungen.
XXXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 13. September 1907. Nr. 41.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigungen zur Vornahme 3. Medizinal= und Veterinärwesen: Berichtigung des
von Zivilstandshandlungen; — Erxegquaturerteilung Viehseuchenübereinkommens zwischen dem Deutschen
Seite 429 Reiche und Österreich-Ungen 432
2. Baukwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
August 190o7. . 430 Reichsgebiete.. .... 433
1. Kon fulatwesen.
Dem Kaiserlichen Gesandten Coates in Adis Abeba ist für das Gebiet von Abessinien die Er-
mächtigung, bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und Geburten, Heiraten und Sterbefälle
zu beurkunden, wie bereits früher für Reichsangehörige, so nunmehr auf Grund des § 85 des Gesetzes
vom 6. Februar 1875 in Verbindung mit § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 auch für die unter
deutschem Schutze stehenden Schweizer erteilt worden.
Dem bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Adis Abeba beschäftigten Konsul von Mutius ist die
Ermächtigung, in Vertretung des Gesandten bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und
Geburten, Heiraten und Sterbefälle zu beurkunden, wie bereits früher für Reichsangehörige, so nun-
mehr auf Grund des § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 in Verbindung mit § 1 des Gesetzes
vom 4. Mai 1870 auch für die unter deutschem Schutze stehenden Schweizer erteilt worden.
Dem Kaiserlich Japanischen Honorar-Konsul Hubert Victor Gielen in Cöln a. Nh. ist namens
des Reichs das Exequatur erteilt worden.
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