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2. Zoll= und Steuerwesen.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Aufgehoben sind:
die Branntweinabfertigungsstelle H zu Berlin, Köpenickerstraße 243, im Bezirke des Haupt-
steueramts für inländische Gegenstände in Berlin;
das Steueramt II zu Thalitter im Bezirke des Hauptsteueramts zu Marburg, unter Zu-
weisung seines Bezirkes und seiner bisherigen Abfertigungsbefugnisse an das Steueramt II zu Franken-
berg im Bezirke desselben Hauptsteueramts.
Es sind umgewandelt worden:
das Steueramt I in Gollnow im Bezirke des Hauptzollamts Swinemünde in ein Steueramt l;
das Steueramt I in Pr. Holland im Bezirke des Hauptsteueramts Braunsberg vom 1. Oktober
* ab in ein Steueramt II, unter Belassung seiner sämtlichen bisherigen Hebe= und Abfertigungs-
befugnisse.
Die bisherige Zuckersteuerstelle IV in Halle a. S. führt fortan die Bezeichnung Zuckersteuer-
stelle Halle a. S. II.
Es ist erteilt worden:
dem Nebenzollamte II in Borzykowo im Bezirke des Hauptsteueramts in Wreschen die Be-
fugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 über Mehl aus Roggen — Nr. 162 des Zoll-
tarifs —, das von dem Dampfmühlenbesitzer M. Nelken in Peysern in Rußland über Skalmierzyce
nach Rußland durchgeführt wird;
dem Steueramte II in Cochem a. d. Mosel im Bezirke des Hauptsteueramts Coblenz die Be-
fugnis zur ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über vorrevidiertes zollbegünstigtes Gasöl der Nr. 239
des Zolltarifs;
dem Nebenzollamte II in Kolletzischken im Bezirke des Hauptzollamts Memel die Befugnis,
Zollbegleitscheine 1 über Gerste auf das im gleichen Hauptamtsbezirke gelegene Steueramt II in
Heydekrug auszufertigen, und dem Steueramte II in Heydekrug die Befugnis, diese Zollbegleitscheine J
zu erledigen. «
Es ist entzogen worden:
dem Steueramt 1 in Lauenburg i. P. im Hauptsteueramtsbezirke Stolp i. P. die Befugnis zur
Ausfertigung von Zigarettenbegleitscheinen;
dem Steueramte II in Pölitz im Hauptzollamtsbezirke Stettin II die Befugnis zur Er-
ledigung von Begleitscheinen I über inländisches Salz;
dem Hauptsteueramte Stolp i. P. die Befugnis zur Ausfertigung von Zigarettenbegleitscheinen;
dem Steueramte II in Uckermünde im Hauptzollamtsbezirke Wolgast die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I des Hauptsteueramts I in Stettin über Kokosgarn.
Königreich Bayern.
In Klingenmünster im Hauptzollamtsbezirke Landau ist eine Ubergangsstelle mit der Befugnis
zur Ausfertigung von Ubergangsscheinen über Wein errichtet worden.
Die Ubergangsstelle Tauberzell im Hauptzollamtsbezirke Fürth ist mit Wirkung vom 1. Januar
1908 aufgehoben. ·
Dem Zollamte Neustadt a. H. im Hauptzollamtsbezirke Landau ist die Befugnis zur Aus—
fertigung von Zollbegleitscheinen II und dem Steueramt 1 Ochsenfurt im Hauptzollamtsbezirke Würz-
burg die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II erteilt worden.
Dem Hauptzollamte Landshut ist infolge Eingehens der Spielkartenfabrik in Landshut die
Befugnis zur Steuererhebung und Abstempelung von Spielkarten entzogen worden.