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Königreich Sachsen.
Dem Steueramte Mittweida im Hauptzollamtsbezirke Chemnitz ist die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen II erteilt worden.
Die dem Steueramt Oschatz im Hauptzollamtsbezirke Meißen beigelegte Befugnis, Zoll-
begleitscheine I über die für die Firmen Ernst Franke und Wilhelm Bieger daselbst eingehenden auf-
geschnittenen gefärbten baumwollenen Sammete (Tarif-Nr. 448) sowie wollenen und halbseidenen Plüsche
(Tarif-Nr. 431 und 404) zu erledigen, ist auf die Erledigung von Zollbegleitscheinen I über gleichartige
Waren, die für die Firma G. H. Nuster daselbst eingehen, ausgedehnt worden.
Großherzogtum Oldenburg.
An die Stelle der bisher zum Hauptsteueramt in Oldenburg gehörigen Revisionsstelle am
Hafen daselbst tritt vom 1. Dezember d. J. ab eine selbständige Zollabfertigungsstelle. Dieser sind
folgende Befugnisse beigelegt:
Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1;
Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II;
Ausfertigung und Erledigung von Branntweinbegleitscheinen I;
Untersuchung von Verschnittweinen und -Mosten;
Abfertigung von Bier, Branntwein und Branntweinfabrikaten behufs Abgabenvergütung.
Herzogtum Braunschweig.
Dem Salzsteueramte Hedwigsburg im Hauptsteueramtsbezirke Wolfenbüttel ist die Befugnis zur
Erledigung von Salzbegleitscheinen I erteilt worden.
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Veränderungen in den von den obersten Landesfinanzbehörden den Zoll= und Steuer-
stellen gemäß den Ausführungsbestimmungen zu § 4 des Zolltarifgesetzes vom 25. Dezem-
ber 1902 erteilten Abfertigungsbefugnissen (zu vgl. Zentralblatt 1906 S. 420f ff.).
Königreich Preußen.
Den nachstehend aufgeführten Amtsstellen sind die dabei angegebenen Befugnisse erteilt worden:
Bentheim, Nebenzollamt I, Hauptzollamtsbezirk Nordhorn: 26, 27,
Cottbus, Hauptsteueramt: 71, 72,
Danzig, Zollabfertigungsstelle am Leegetorbahnhofe, Hauptzollamtsbezirk Danzig: 1 (Fest-
stellung des Hektolitergewichts von Gerste), 3, 4, 8 bis 11, 16 bis 30, 35 bis 40,
49 bis 61, 63, 64, 67 bis 75,
Duisburg, Hauptsteueramt: 3,
Duisburg-Ruhrort, Steueramt l, Hauptsteueramtsbezirk Duisburg: 3,
Düsseldorf, Zollabfertigungsstelle am Güterbahnhofe, Hauptsteueramtsbezirk Düsseldorf: 3,
Elbing, Hauptsteueramt: 16,
Elmshorn, Steueramt 1, Hauptzollamtsbezirk Itzehoe: 7 (beschränkt auf Talg von Rindern
und Schafen, der von der Polizeibehörde nach Maßgabe des § 29 der Ausführungs-
bestimmungen D zum Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetz ohne vorherige Unter-
suchung zur Einfuhr zugelassen ist),
Hanau, Hauptsteueramt: 36, 64,
Kaldenkirchen, Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe, Hauptzollamtsbezirk Kaldenkirchen: 24,
Kattowitz, Nebenzollamt 1, Hauptzollamtsbezirk Myslowitz: 71,
Lauban, Steueramt 1, Hauptsteueramtsbezirk Görlitz: 38, 39,
Magdeburg, Zollabfertigungsstelle am Elbbahnhofe, Hauptsteueramtsbezirk Magdeburg l:
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