Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamte des Innern. 
Ju beziehen durch alle Postanstalten und Huchhandlungen. 
XXXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 20. Dezember 1907. Nr. 55. 
  
  
  
  
Inhalt: 1. Konfulatwesen: Ernennung; — Ermächti- Zeugnisse über die Tauglichkeit von militärpflichti 
  
gen 
« Deutschen in Russisch-Lolen 600 
#un#en ur Vornahme von Zivilstan dshandlungen; 5. Heutschen nssch oen. Erscheinen der Blätter II 
- «··.««.·"· und XVII der Post= und Eisenbahnkarte des Deutschen 
2. Finanzwesen: Gachweisune der Einnahmen des Deutschen Reichs 602020 
Reichs Fiirn eit vom 1. April 1907 bis Ende 6. Zoll- und Steuerwesen: Veredelungsverkehr mit aus- 
Obemer ««.-.--«««-« ländischem schmiedbarem Eisen in Stäben zur Her- 
3. Medizinal= und Veterinärwesen: Erscheinen der deutschen stellung von Hufnägelen 601 
Arzneitaxe 190828 3 600 7. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
4. Militärwesen: Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Reichsgebiete.. . 601 
  
1. Kon fulatwesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Schiffsagenten Mathew Butcher 
zum Vizekonsul in Great Yarmouth (England) zu ernennen geruht. 
  
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Buenos Aires beschäftigten Vizekonsul Schmidt ist auf 
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des 
Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Ge- 
burten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Swatau, Dragoman Walter, ist auf Grund des § 1 
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den 
Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von 
Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze stehenden Schweizer, 
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
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