Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Dem Stichworte „Harlemer Ol“ ist folgende Bestimmung als zweiter Absatz hinzuzufügen: 
„—, sofern es als Geheimmittel (K anzusehen ist . .I389«I500«. 
IndemStichworte»Hobel«Abs.2isthinterdemWort»Eisen«einzuschalten»,auchmit 
Holzrahmen“. 
Ferner ist diesem Absatze folgende Anmerkung hinzuzufügen: 
„Anmerkung. Krauthobel, deren Holzrahmen mit einem zur Aufnahme der Krautköpfe dienenden 
beweglichen Holzkästchen versehen ist, werden wie Werkzeughobel mit hölzernen Gestellen (s. die vor- 
stehende Ziffer 1) verzollt.“ 
Hinter dem Stichworte „Holzformen“ ist folgendes neue Stichwort aufzunehmen: 
„Holzgarn (Holzgespinst, durch Zusammendrehen von sogenanntem Holzbast hergestelltes 
schnurartiges Erzeugnis), wie Holzbastgeflechte."“ 
In Ziffer 3 Abs. 1 des Stichworts „Hosen“ ist hinter dem Worte „Gespinstwaren“ einzuschalten 
„oder Filzen“. 
Das Stichwort „Hutköpfe“ erhält folgende Fassung: 
„Hutköpfe s. die Allgemeine Anmerkung 4 zu Hüte.“ 
In dem Stichworte „Hutränder“ ist vor „mit Näharbeit“ einzufügen „durch Pressen geformt 
oder“. 
2. Am Schlusse des Stichworts „Isolationsgegenstände“ und in Ziffer 2 des Stichworts „Isola- 
toren“ ist je hinter „Ziffer 6“ einzuschalten „und Allgemeine Anmerkung 2“. 
Dem Stichwort „Isolierröhren“ ist der Hinweis anzufügen: 
„S. dagegen Isolationsgegenstände." 
Im Stichworte „Kaffeeessenz“ ist hinter dem Worte „Kaffeeessenz“ einzufügen „(Auszug aus 
Kaffeebohnen zur Bereitung des Kaffeegetränkes)“. 
Der Hinweis im Stichworte „Kammzug“ erhält folgende Fassung: 
„S. auch Kunstwolle und die Anmerkung zu 4 bei Wolle.“ 
In dem Stichworte „Karten“ ist in Ziffer 6 statt „s. Papier (Ziffer 5 und 6)“ zu setzen 
„s. Papier (Ziffer 4, 5 und 6)“. 
Das Stichwort „Karviol“ ist, wie folgt, zu fassen: 
„Karviol (eine Art Blumenkohl), frisch 33 4 
5 /ve. 
  
Hinter dem ersten Absatze des Stichworts „Katechu“ ist folgende Anmerkung einzuschalten: 
„Anmerkung. Unter der Bezeichnung Khakikatechu kommt ein fester Gerbstoffauszug in den Handel, der 
sich nicht als Katechu kennzeichnet S. Diese Ware ist nach Nr. 384 zum Satze von 28 + — verkrags- 
mäßig 8 A — für 1 dz zu verzollen.“ 
In dem Stichworte „Kautschuk“ ist in der dritten Zeile der Ziffer 4 vor „Pulver“ einzuschalten 
„gespritzten (runden) Fäden,“. 
Der Hinweis am Schlusse erhält folgende Fassung: 
„S. auch Hartkautschuk und Kautschukfäden." 
Hinter dem Stichworte „HKettenstühle“ ist als neues Stichwort einzuschalten: 
„Khakikatechu s. die Anmerkung zu Katechu." 
Der Anmerkung 2 zum Stichworte „Kinderspielzeug“ ist folgender Satz am Schlusse hinzu- 
zufügen: · 
„Ebenso sind Gewebe zur Herstellung von Kinderspielzeug, die mit einem diesem Zweck entsprechenden Auf- 
drucke versehen, sonst aber unverarbeitet sind, auch wenn sie in Stücke zerschuitten eingehen, von der 
Verzollung nach Nr. 946 ausgeschlossen."
	        
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