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Im engeren Sinne wird unter Jacquardvorrichtung nur das eigentliche Jacqard-
getriebe verstanden. Dieses bildet ein geschlossenes Ganzes und ist leicht an den
Hauptteilen, dem Kartenprisma, den Nadeln und den Platinen, zu erkennen. Lediglich
die letzteren, webtechnisch Jacquardmaschinen genannten Vorrichtungen kommen als
Jacquardvorrichtungen im Sinne der Vertragsanmerkung zu Nr. 900 in Betracht.
Die zu diesen Jacquardvorrichtungen gehörigen Harnische und Webschäfte sind nur
dann wie die Jacquardvorrichtungen zu verzollen, wenn sie mit ihnen in einer Sendung
zusammen eingehen.
Unter einer Schaftvorrichtung für Webstühle ist im weiteren Sinne die
Gesamtheit aller derjenigen Teile zu verstehen, die dazu bestimmt sind, die Kettfäden
im Webstuhle der Bindung und dem Muster entsprechend in größeren Gruppen zu-
sammen zu heben und zu senken. Sie bestehen aus den Webschäften, d. i. den an
Schaftstäbe gebundenen, zur Aufnahme der Kettfäden dienenden Litzen, und den
Schäftebetätigungsvorrichtungen, die die Webschäfte heben und senken, insbesondere
den sogenannten Schaftmaschinen. Diese Schäftebetätigungsvorrichtungen
bilden die in der Vertragsanmerkung zu Nr. 900 bezeichneten Schaftvorrichtungen.
Auf die zugehörigen Webschäfte findet die Anmerkung nur dann Anwendung, wenn
sie piit den Schäftebetätigungsvorrichtungen in einer Sendung zusammen eingeführt
werden.“
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.