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Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundes-
rats für Zoll- und Steuerwesen an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich
Preußischen Steuerinspektors Tscheppe der Königlich Preußische Zollinspektor Bräuer zu Berlin
(Charlottenburg) den Königlich Preußischen Reichssteuerhebestellen in den Hohenzollernschen Landen,
dem Königlich Württembergischen Hauptzollamte zu Friedrichshafen, den Großherzoglich Badischen
Hauptsteuerämtern zu Konstanz und Singen sowie in bezug auf die Branntweinsteuer und die
Schaumweinsteuer den in dem Bezirke des Hauptzollamts zu Friedrichshafen gelegenen, mit der Ver-
waltung der gedachten Abgaben betrauten Königlich Württembergischen Kameralämtern und in bezug
auf die Tabak-, Branntwein= und Schaumweinsteuer den in den Bezirken der Hauptsteuerämter zu
Konstanz und Singen gelegenen mit der Verwaltung der gedachten Abgaben betrauten Großherzoglich
Badischen Finanzämtern als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Konstanz vom 1. April 1908
ab beigeordnet worden. —
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundes-
rats für Zoll= und Steuerwesen an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich
Oldenburgischen Zollinspektors Tolle der Großherzoglich Oldenburgische Zollinspektor Seibert den
Königlich Preußischen Hauptzollämtern zu Danzig, Deutsch-Krone, Elbing, Konitz, Preußisch-Stargard,
Strasburg i. Westpr. und Thorn als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Danzig vom 1. April
1908 ab beigeordnet worden.
Die als Stationskontrolleure im Reichsdienste tätigen bisherigen Steuerinspektoren der Königlich
Preußischen Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern führen fortan die Amtsbezeichnung „Zoll-
inspektor“.
5. Poli zeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
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s Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum
— — – Grund Auswei des
weisung Ausweisungs--
2 der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses.
1 2 8 4 5 6
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
1 Georg Grünbauer, geboren am 13 Juli 1873 zu Wolfs-schwerer Diebstahl im Königlich Bayerisches Be--1# 1. März
Tagelöhner, eag, Bezirk Vöcklabruck, Oberöster= Rückfalle (2 Jahre zirksamt Bamberg II,108
reich, ortsangehörig zu Neuhäusel, 6 Monate Zucht- «
Bezirk Tachau, Böhmen, östereichischer haus, laut Erkennt-
Staatsangehöriger, nis vom 31. März
; 1906), .
b) Auf Grund des 8 362 des Strafgesetzbuchs.
2 Victorin Guillaume geboren am 31. Januar 1882 zu Bel- Landstreichen, Großherzoglich Badischer 1. April
Brun (alias Paul fort, Frankreich, ortsangehörig eben- Landeskommissär zu 1908.
Citharlet), Schrei= daselbst, französischer Staatsan- Maunheim,
ner, gehöriger,