Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamte des Innern. 
  
Dn Pettiechen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
XXXVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 24. Juli 1908. Nr. 33. 
Inhalt: 1. Konfulatwesen: Ernennungen; — Ermächti- Zulassung eines zollfreien Eigenveredelungsverkehrs 
gungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen; — für rohen Holzgeist aus den Vereinigten Staaten von 
Exequaturerteilungen Seite 311 Amerien 313 
2. Mariue und Schiffahrt: Erscheinen des zweiten Heftes Zollerhebung im Veredelungsverkehre mit Müllerei- 
vom XVIII. Bande der Entscheidungen des Ober- erzeugnisen 313 
Seeamts und der Seeämter 312 4. Militärwesen: Zurückziehung einer Ermächtigung zur 
3. Zoll= und Steuerwesen: Zulassung eines zollfreien Ver- Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit 
edelungsverkehrs für inländische vorgerichtete Papp- von militärpflichtigen Deutschen, welche ihren dauernden 
stücke usww. 312 Aufenthalt in den Republiken Guatemala, Salvador, 
Desgl. mit inländischen dichten Geweben 312 Honduras, Nicaragua oder Costaricu haben 314 
Desgl. für Weizzen 313 5. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Desgl. für Reisgreiiizs 313 l—— —.. l1I28.-Q—2223 . 314 
  
  
1. Konsulatwesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Direktor Georg Snellmann zum Vize- 
konsul in Kemi (Finland) zu ernennen geruht. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Fabrikdirektor Carl Bjerre zum Konsul 
in Odense (Dänemark) zu ernennen geruht. 
  
Dem Kaiserlichen Gesandten in außerordentlicher Mission Freiherrn von Wangenheim in Tanger 
ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 
6. Februar 1875 für das Gebiet von Marocco die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige 
Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der sich unter deutschem 
Schutze efindenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen 
zu beurkunden. 
  
Dem bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Tanger beschäftigten Legationssekretär von Scheven ist 
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 
6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen Gesandten bürgerlich 
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der sich unter 
deutschem Schutze befindenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle 
von solchen zu beurkunden. 
  
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