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3. Zoll= und Steuerwesen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember d. J. nachstehende Ergänzung der Salzsteuer-
Ausführungsbestimmungen beschlossen:
Der Abs. 2 des § 10 der Ausführungsbestimmungen, betreffend das Gesetz über die
Erhebung einer Abgabe von Salz, in der durch den Bundesratsbeschluß vom 16. Mai 1895
genehmigten Fassung, erhält nachstehenden Zusatz:
Für die von Landwirten zu Düngungszwecken unmittelbar bezogenen Abraum-
salze der bezeichneten Art kann auch von der Abfertigung auf Transportschein ab-
gesehen werden, wenn die Salze vor der Versendung mit 2 vom Hundert Steinkohlen-
mehl oder mit 1 vom Hundert Torfmull, der seinerseits mit 1 vom Hundert karbol-
saurem Kalke versetzt ist, ungenießbar gemacht werden und wenn die Salzwerks-
verwaltungen sich verpflichten, über die Gewinnung und den Absatz der Salze Buch
zu führen sowie für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften eine
Vertragsstrafe von 1000 ¾¼ zu zahlen. Die näheren Bestimmungen hat die Direktiv-
behörde zu treffen.
Berlin, den 30. Dezember 1907.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 1907 beschlossen, daß in Ziffer 1 der Aus-
führungsbestimmungen zum Wechselstempelsteuergesetz und in der Anmerkung zu § 3 der Ausführungs-
bestimmungen zum Reichsstempelgesetze dem Verzeichnisse der Mittelwerte für die daselbst aufgeführten
Währungen am Schlusse hinzugefügt werde:
1 mexikanischer Golddollar = 2,i½
Berlin, den 6. Januar 1908.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
4. Poli zeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
— Laufende Nr.
Name und Stand
Alter und Heimat
—
der Ausgewiesenen.
1 3
Grund
der Bestrafung.
4
Behörde, welche die Datum
Ausweisung zusmeiing
beschlossen hat. beschlusses.
5 6
—.
Josef Andrle,
Schneidergeselle,
Auf Grund des 3 362 des Strafgesetzbuchs.
ngeboren am b. April 1886 zu Sude-
jeaow, Bezirk Kuttenberg, Böhmen.
Ssterreichischer Staatsangehöriger,
Beleidigung, Betrug,
Landstreichen und
Betteln,
2 Adriana Margaretheueboren am 22. Juni 1869 zu Breda. Übertretung nach
Johanna Bak-
keren, Kellnerin,
VProvinz Nordbrabant, Niederlande.
1 niederländische Staatsangehörige,
§5 360 Ziffer 8 und
361 Ziffer 6 des
Strafgesetzbuchs,
Königlich Bayerisches 5. Oktober
Bezirksamt A#chach, 1907.
Königlich Sächsische 2. Dezember
Kreishauptmannschaft 1907.
Zwickau,