Blätter
für
Rechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Nr. 11. Samstag, den 22. Mai 1841.
Zur Lehre von der Fahrlässigkette.
Unlängst begab ich mich wie gewöhnlich in
den Kreis meiner Bekannten, und fand sie in lebhaftem
Gespräche begriffen, indem sie über einen
— sogleich als wissenschaftlich erkennbaren Gegenstand
Meinungen zu bestreiten und zu vertheidigen
suchten. Ich erkundigte mich um die Ursache
dieses gelehrten Disputes, worauf mir Einer von
der Gesellschaft folgenden Fall vortrug:
Am 30. Juli v. J. war der Taglöhner H. v.
R. mit seiner Ehefrau Nachmittags außer dem
Haufe beschäftiget. Er arbeitete im Walde, sein
Weib war in's Grasen gegangen, und hatte ihren
zweiten Knaben mit sich genommen, den Altesten Sohn,
Johann, 9 Jahre alt, aber zurückgelassen, um das 1½
jährige Schwesterchen zu warten. Nach der Schulzeit,
zwischen 3 u. 4 Uhr gesellte sich. ein Kamerad
zu ihm, der 7 ½ jährige Johann F. — Beide
Knaben plauderten in dem Hausplatze, bis endlich
das kleine Mädchen unruhig wurde, und zu essen
verlangte. Der Knabe Johann H. stieg demzufolge
VI.