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3. Versich erungs wesen.
BVBekannutmachung,
betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die
Landesbehörde.
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 7. Oktober 1908 bestimme ich auf Grund des
§ 3 Abs. 2 des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregierungen
daß bis auf weiteres die Leichenkasse in Neuenbau, obgleich sie ihren Geschäftsbetrieb über das Gebiet
Soun Herzogtums Sachsen-Meiningen hinaus erstreckt, durch die Herzogliche Landesbehörde beauf-
sichtigt wird.
Berlin, den 27. November 1908.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.
4. Militär wesen.
Bekanntmachung.
Das Verzeichnis der den Militäranwärtern usw. im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen (An-
lage F der Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter usw. vom 20. Juni 1907 — Zentralblatt S. 331 —)
wird an den betreffenden Stellen abgeändert, wie folgt:
III. Militärverwaltung.
Hinter Ziffer „27. Militäreisenbahn:
Werkstättenvorsteher“.
ist einzuschalten:
„28. Verkehrsoffiziere vom Platz in den Festungen:
Maschinenmeister."
IV. Marineverwaltung.
Auf Seite 334 in Zeile 3 ist das Wort „und“ zu streichen, dafür ein Komma zu setzen und
in Zeile 4 hinter dem Worte „Marine“ ebenfalls das Komma zu streichen und anzufügen: „und des
Gouvernements von Kiautschou,“.
Vor den Worten: „Werftbuchführer (für den Registraturdienst)“ ist einzuschalten: „Werft-
registratoren,“. · «
Am Schlusse des Abschnitts: „a) Mittlere Beamte.“ ist hinter den Worten: „Marine
ergänzt werden“ an Stelle des Punktes ein Komma zu setzen und hinzuzufügen: „Bureaugehilfen bei
den Werften zur Hälfte, „Rechner beim Observatorium in Wilhelmshaven"“. *
In dem Abschnitte: „P) Unterbeamte.“ ist statt der Worte: „bei den Artilleriedepots“ zu
setzen: „bei den Artillerie= und Minendepots,“. 6 ½
Hinter dem Worte: „Küster" ist aufzunehmen: „Schulwärter bei der Garnisonschule in Friedrichsort,".
Nach dem Worte: „Brückenwärter,“ ist einzuschalten: „Bauschreiber bei den Werften,“.
V. Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung.
Der Abschnitt: „a. Mittlere Beamte.“ erhält am Schlusse folgenden Zusatz:
„10. Diätare zu einem Viertel.“