— 511 —
Die Syrupraffinerie von Leue & Weise in Leipzig-Neuschönefeld, für die die Zuckersteuerstelle
des Hauptzollamts Leipzig l zuständig war, hat ihren Betrieb dort eingestellt.
Es ist erteilt:
dem Nebenzollamte II Außerst-Mittel-Sohland im Bezirke des Hauptzollamts Bautzen die
Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II über Rohtabak;
dem Steueramte Burgstädt im Bezirke des Hauptzollamts Chemnitz die Befugnis zur Erledigung
von Begleitscheinen I über Strickmaschinen für Handbetrieb ohne Gestell und Teilen davon, sowie
Strickmaschinen in fester Verbindung mit Gestellen oder für motorischen Betrieb (Tarifnummern 895
und 896), die für S. F. Grosser in Markersdorf bei Burgstädt eingehen; ferner
die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 über Handschuhe der
Tarifnummern 409, 435, 459, 517, 519 und 562, die für Winkler & Gärtner in Burgstädt ein- und
ausgehen, unter Fortfall aller weiteren bisherigen Beschränkungen.
Großherzogtum Baden.
Die mit dem Nebenzollamt !I Leopoldshöhe im Bezirke des Hauptsteueramts Lörrach verbundene
allgemeine öffentliche Niederlage ist aufgehoben worden.
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Dem Steueramte Ludwigslust ist die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I er-
teilt worden.
Elsaß-Lothringen.
Dem Zollamt 1 Benfeld im Bezirke des Hauptzollamts Schlettstadt ist die Befugnis zur Er-
ledigung von Begleitscheinen I über eingestampfte Weintrauben in Fässern oder Kesselwagen erteilt worden.
Die Postzollabfertigungsstelle in Straßburg ist unter Beilegung der Befugnis zur Ausfertigung
und Erledigung von Zollbegleitscheinen I in ein selbständiges Zollamt I mit der Bezeichnung „Zollamt 1
Straßburg Post“ umgewandelt worden. «
Veränderungen in den Befugnissen, die den Zoll= und Steuerstellen auf Grund der
Ausführungsbestimmungen zu § 4 des Zolltarifgesetzes erteilt sind.
Königreich Preußen.
Dem Zollamt 1 Posen Bahnhof ist die Befugnis 1 erteilt worden.
Fürstentum Reuß ältere Linie.
Dem Bezirkssteueramt in Greiz sind die Befugnisse 23, 24 und 25 erteilt worden.
Elsaß-Lothringen.
Dem Zollamt 1 Straßburg Post sind die Befugnisse 3, 19 bis 21, 28 bis 30, 35 bis 40,
49 bis 61, 63 und 64 beigelegt worden.
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundes-
rats für Zoll= und Steuerwesen der Stationskontrolleur, Königlich Preußische Zollinspektor Goßlau
in München unter Belassung in seinem bisherigen Dienstverhältnis auch dem Hauptzollamte München III
beigeordnet worden. ·
86