Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Von dem vergällungspflichtigen 
in der 
DBremmere! 
vocnändig 
vergänt 
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Branntwein sind 
  
  
Der Branntwein 
ist 
  
Kontingenischein 
ist beantragt in 
  
Bemerkungen 
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3 rrckl,yweiker nachgewiesen der Nachweisung 
Ann. (Vergällungs. 
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I. Das nont ngent kür das Beiriebsjahr 19/ beträgt: 
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II. ie Kontingente für die früheren Betriebsjahre des 
Ronti zngenteoschnht daben im gonzen betcagen: 
ien dieser Zelt sund zum niedrigeren Verbrauchs- 
abga enaheg (Spalte 8) hergestellt worden im ganzen 
Der gspflicht bekreite Tei 
— ——— 
Die gesomte Erzeugung 
ist von der Bergällungspflicht befreit, 
unterliegt der Vergällungspflicht, 
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IV. Der Swundsat 132 S Paleran ist vom 
Oundert. * ebie 
V. Das Kontingentswert-Rufrechnungsoerfahren findet 
Amwendung. 
abt. 
buchs. 
Die Nichilgkeit beschelnigt 
des Koniungentswert- Aufrechnungs- 
den . 
156“
	        
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