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für die Firma H. Fränkel in Leobschütz eingeht, und zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über
das von der genannten Firma im Veredelungsverkehr hergestellte und ausgeführte Gerstenmalz;
dem Zollamt II Obernigk im Bezirke des Hauptzollamts Breslau-Nord die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über Gasöl, das in Kesselwagen für die Dannertgasgesellschaft m. b. H.
in Obernigk eingeht;
dem Zollamt 1 Opladen im Bezirke des Hauptzollamts Düsseldorf die Befugnis zur Erledigung
von Zündwarenbegleitscheinen;
dem Zollamt II Schönhausen im Bezirke des Hauptzollamts Burg die Befugnis zur Erledi-
gung von Zollbegleitscheinen II.
Königreich Bayern.
An Stelle der Steuerstelle in Bruchmühlbach im Bezirke des Hauptzollamts Kaiserslautern
ist dort ein Steueramt errichtet worden.
Ebenso ist in Zweibrücken in demselben Hauptamtsbezirk an Stelle der Steuerhebestelle ein
Steueramt errichtet worden. Diesem Amte ist die Befugnis zur Erhebung von Übergangsabgaben so-
wie zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen hinsichtlich aller hierfür in Betracht
kommenden Waren und zur Abfertigung von mit dem Anspruch auf Malzaufschlagrückvergütung aus-
gehendem Biere verliehen worden.
Gleichzeitig sind diese Befugnisse dem Zollamt Zweibrücken entzogen worden.
Es ist erteilt:
dem Steueramt Aibling im Bezirke des Hauptzollamts Rosenheim die Befugnis zur Erledigung
dan, Begleitscheinen I über inländisches Salz, das dorthin zum Zwecke der Denaturierung ver-
endet wird;
dem Steueramte München r. J. im Bezirke des Hauptzollamts München II und dem Steuer-
amte Weiden im Bezirke des Hauptzollamts Waldsassen die Befugnis zur Erledigung von Zündwaren-
begleitscheinen.
Königreich Sachsen.
Die Steuerrezeptur Schöneck im Bezirke des Hauptzollamts Eibenstock ist in ein Untersteuer-
amt umgewandelt worden. Neben den Befugnissen der ehemaligen Steuerrezeptur ist diesem Amte
noch die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II, von Begleitscheinen II über in-
ländisches Salz und von Tabakversendungsscheinen I und II erteilt worden.
Dem Steueramte Limbach im Bezirke des Hauptzollamts Chemnitz ist die Befugnis zur Er-
ledigung und Ausfertigung von Follbegleitscheinen I über Nähmaschinen beigelegt, die für die Firma
Hermann Reichenbach, Nähmaschinenfabrik in Limbach, mit der Eisenbahn oder Post zur Reparatur
eingehen und demnächst wieder ausgeführt werden.
Königreich Württemberg.
Das Kameralamt Heiligkreuztal und in seinem Bezirke das Ortssteueramt Riedlingen sind
aufgehoben worden.
Neu errichtet sind dafür:
in Riedlingen ein Kameralamt, dem der Bezirk des aufgehobenen Kameralamts Heiligkreuztal
zugewiesen ist und das auch die Befugnisse dieses Amtes erhalten hat; 6
in Heiligkreuztal, jetzt im Bezirke des Kameralamts Riedlingen, ein Ortssteueramt, dem die
Befugnisse zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier, geschrotenes Malz und
Wein, sowie zur Erhebung der Ubergangsabgabe von Bier und geschrotenem Mahze beigelegt sind.
Das Kameralamt Wiblingen und in seinem Bezirke das Ortssteueramt Laupheim und das
Grenzsteueramt am Bahnhof Laupheim sind aufgehoben worden.
Neu errichtet sind dafür:
in Laupheim ein Kameralamt, dem der Bezirk des ausgehobenen Kameralamts Wiblingen
zugewiesen ist und das auch die Befugnisse dieses Amtes erhalten hat;
in Wiblingen, jetzt im Bezirke des Kameralamts Laupheim ein Ortssteueramt, dem dieselben
Befugnisse wie dem neuerrichteten Ortssteueramte Heiligkreuztal erteilt sind.