Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Die Prüfung muß sich erstrecken auf: 
1. Chemische Analyse und Identitätsreaktionen (Schmelzpunkt und dergleichen), 
2. Wasserlöslichkeit und Neigung zur Salzbildung (Verhalten gegenüber Lackmuspapier), 
3. Verhalten bei der Warmlagerung, 
« » -» Zündung, 
5. (2 gegen mechanische Einwirkung (Stoß, Schlag, Reibung). 
Vorbereitung der Nitrokörper: Vor der Untersuchung werden die Körper fein gepulvert 
und gefiebt oder anderweit gleichmäßig fein zerteilt und dann 24 Stunden lang im Vakuumersikkator 
über Chlorkalzium getrocknet. " 
Zu 1. Schmelzpunktbestimmung“). Kleine Proben sind in enge Röhrchen einzufüllen und unter 
Benutzung eines Normalthermometers zu schmelzen. 
Zu 2. a) Wasserlöslichkeit. 1 g des Stoffes wird in einem mittels Glasstopfens verschlossenen 
Gefäße mit 100 coem destilliertem Wasser von 15—20° C während ½ Stunde wiederholt ge- 
schöttel, alsdann wird der nichtgelöste Stoff auf einem gewogenen Filter gesammelt, getrocknet 
und gewogen. 
b) Verhalten gegenüber Lackmuspapier. Die nach a) erhaltene Lösung wird mit 
empfindlichem blauem Lackmuspapier geprüft. Hierbei ist das Papier zwecks Feststellung der 
Rotfärbung mit Wasser abzuwaschen. 
c) Neigung zur Bildung von gefährlichen Salzen. 
1. Die nach a) erhaltene Lösung wird bei gewöhnlicher Temperatur mit einem ent- 
fetteten, blanken Bleibleche 24 Stunden in Berührung gelassen. Nach Entfernung der 
Lösung durch Abspriven mit Wasser (nötigenfalls auch nach sanftem Abreiben mit einem 
feuchten Wattebäuschchen) wird festgestellt, ob eine Einwirkung, insbesondere Salzbildung 
stattgefunden hat. 
2. 05 g werden in einer Lösung von 1 g Natronhydrat in 10 cem Wasser 5 Minuten 
lang geschüttelt. Das Filtrat wird mit Salzsäure übersättigt. Ein Niederschlag deutet auf 
Salzbildungsvermögen. 
3. Die nach 2 erhaltene Lösung wird mit Essigsäure ganz schwach angesäuert und 
dann mit Bleiessig versetzt. Ein etwa entstehender Niederschlag wird getrocknet und nach 1 
zu 6 auf Empfindlichkeit geprüft. 
Zu 3. Lagerung der Nitrokörper bei 75-. Wie unter 3 der Prüfungsvorschriften für Ammoniak- 
salpetersprengstoffe beschrieben. Falls eine wesentliche Anderung der Beschaffenheit oder des 
Gewichts der Nitrokörper festgestellt wird, ist nach I zu 6 # prüfen, ob auch die Empfind- 
Lcheit gegen mechanische Einwirkungen geändert ist. Die Vergleichssprengstoffe zeigen keine 
erung. 
Zu 4. Verhalten bei Zündung. 
a) Zündversuch mit Schwarzpulverzündschnur. 
Wie unter 5ba) der Prüfungsvorschriften für A iaksalpetersprengstoffe beschrieben. 
Pikrinsäure entzündet sich hierbei nicht. 
b) Einwerfen von Proben in eine rotglühende Eisenschale. 
Wie unter 5b) der Prüfungsvorschriften für A iaksalpeters 
und Tetranitromethylanilin explodieren nicht. 
J%) Erhitzen kleiner in Reagenzgläsern untergebrachter Proben im Wood'schen Metallbad 
bis zum Zersetzungs- (Verpuffungs-) punkt. 
Wie unter 5c) der Prüfungsvorschriften für A iaksalpetersprengstoffe. Pikrinsäure 
entzündet sich bei etwa 300, explodiert aber nicht. Tetranitromethylanilin entzündet sich 
bei etwa 190° und bläst dabei ohne Explosion aus. 
4) Abbrennen größerer in Eisenblechkästchen untergebrachter Proben im Holzfeuer. 
Wie unter 54) der Prüfungsvorschriften für A iaksalpetersprengstoffe. Pikrinsäure 
brennt lebhaft ab, explodiert aber nicht. Tetranitromethylanilin verbrennt unter Verpuffung. 
*WMI!:I 
petersprengstoffe. Pikrinsäure 
  
*) Die Prüfung ist unter Vorsichtsmaßregeln vorzunehmen. 
"“ 21“
	        
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