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stellung ihres licheren Funktionierens hinzu. Die in beiden Prüfungsreihen ermittelten Fehler
dürfen bei Einteilung dieser Thermometer in
½20 oder ½" um nicht mehr als 0,1 C
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voneinander abweichen.
Die Unterschiede der Angaben, welche die Maximumthermometer in der betreffenden
lemperatur und nach dem Erkalten zeigen, dürfen bei ärztlichen Thermometern nicht mehr als
0,# C betragen. Für Maximumthermometer anderer Art berechnen sich die zulässigen Unterschiede
aus der Länge der betreffenden Quecksilberfäden.
Die Prüfung hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die Maximumvorrichtung dem
Herunterschleudern des Quecksilberfadens keinen zu großen Widerstand leistet.
83.
Die zwischen 0“ und 100° C zugrunde gelegte Temperaturskala ist die hundertteilige Skala
des Wasserstoffthermometers, wie sie durch Beschluß des Bureau international des Poids et Mesures
vom 15. Oktober 1887 für das internationale Maß= und Gewichtswesen angenommen worden ist.
Über 100° C gilt die Skala des Stickstoffthermometers mit konstantem Volumen unter der
Annahme, daß der Siedepunkt des Schwefels unter 760 mm Quecksilberdruck bei 444,7° C liegt.
Zur Darstellung dieser Skala werden Platin-Widerstandsthermometer verwendet, die bei der
emperatur des schmelzenden Eises (0° C) dem Siedepunkte des Wassers (100° C) und dem
Siedepunkte des Schwefels an das Stickstoffthermometer angeschlossen sind.
Die Temperaturangaben unter 0 beziehen sich auf die Wasserstoffskala, zu deren Dar-
stellung ebenfalls Platin-Widerstandsthermometer benutzt werden, die bei — 80° und — 190° C
an das Wasserstoffthermometer angeschlossen sind.!#)
Konstruktions-Vorschriften.
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§ 4.
Das zur Herstellung der Thermometer benutzte Glas soll möglichst geringe thermische
Nachwirkung haben.
Sofern Glassorten zur Verwendung kommen, deren thermisches Verhalten nicht hinreichend
bekannt ist oder sich als ungünstig erweist, müssen die Thermometer vor der Prüfung 1 bis 4 Monate
ablagern. In diesem Falle werden die Einsender hiervon benachrichtigt.
Thermometer, welche in Temperaturen über 100° C zu prüfen sind, sowie alle feineren
im & 1 unter a, b, c genannten Thermometer müssen vor der Einlieferung einem künstlichen
Alterungsverfahren unterworfen worden sein.) Bei Einreichung der Thermometer ist eine dies-
bezügliche Erklärung beizufügen. Andernfalls werden auf Kosten des Einsenders Probe--
erhitzungen ausgeführt.
Hochgradige Thermometer bis 575°% C sind aus dem Jenger Verbrennungsröhrenglas,
Thermometer bis 510° C aus dem Jenaer Borosilikatglas 59 1II1 oder einem ähnlich schwer schmelz-
baren Glase herzustellen; solche für Temperaturen bis 420° C können auch aus dem Jenaer
Normalthermometerglas 161II1 (mit rotviolettem Streifen), aus dem Greiner & Friedrichsschen
Refistenzglas (mit blauem Streifen) oder einem anderen gleichwertigen Glase hergestellt sein.
8 5.
Die Kapillarröhre muß rein sein und ein gleichmäßig verlaufendes Kaliber haben.
Thermometer der Gruppen 8 la, h, c mit Ausnahme der Siedethermometer für Höhenbestimmungen,
der meteorologischen Maximumthermometer und dgl. sollen am oberen Ende der Kapillare eine
birnförmige Erweiterung besitzen. In dem Kapillarrohr selbst aufgeblasene Erweiterungen
# 15 dolborn „Untersuchungen über Platinwiderstände und Petrolätherthermometer“. Ann. d. Phys. 4. F. 6
(1901) S. 243—258.
) Die Großherzoglich Sächsische Prüfungsanslalt für Glasinstrumente zu Ilmenau führt solche Alterungen
auf Antrag aus (Gebühren vgl. & 18). Die so gealterten Thermometer werden durch Aufähung des folgenden
Stempels gekennzeichnet: Gekühlt, Großherzoglich Sächsisches Landeswappen, laufende Nummer, Jahreszahl.
81°
re.
Veschafsenhelt
des Glases.
Kapilare.