Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

3. Zoll--= und Stenerwesen. 
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Stererstellen. 
  
Königreich Preußen. 
Das Zollamt ll Baingow im Bezirke des Hauptzollamts Myslowitz ist in ein Zollamt 1 um- 
gewandelt worden. 
Die im Bezirke des Hauptzollamts Ratibor belegene Ortschaft Petrzkowitz hat den Namen 
e erhalten. Das Zollamt 1 daselbst führt fortan ebenfalls die Bezeichnung „Zollamt 1 
etershofen“. 
In demselben Orte ist ein Zollamt II unter der Bezeichnung „Zollamt II Petershofen Bahnhof 
Anselmschacht· errichtet worden. 
s Zollamt II Ranis im Bezirke des Hauptzollamts Erfurt ist aufgehoben worden. 
D Dee Follämter I1 Rotenburg O. L. im Bezirke des Hauptzollamts Görlitz, Suderwick im Bezirke 
des Hauptzollamts Vreden und Tuchel im Bezirke des Hauptzollamts Konitz sind unter Belassung ihrer 
bisherigen Lesugisse in Jollämter II ungewandelt worden 
Die den Hauptzollämtern Aachen, Cleve, Duisburg und Cöln-Rheinau sowie dem Zollamt I 
Uerdingen im Bezirke des Hauptzollamts Crefeld beigelegte Befugnis zur Ermittelung des Quotienten 
bei Zuckerabläufen mit weniger als 2 v. H. Invertzucker ist zurückgezogen und der Lehranstalt für Zoll- 
beamte in Cöln übertragen worden. 
Es ist erteilt worden: 
dem Hauptzollamte Berlin Museumstraße dbe unbeschränkte Befugnis zur Abfertigung von 
Waren, für die Abgabenvergütung beansprucht wird 
im Zollamt ! Boguslaw im Bezirke des Hauptzollamts Ostrowo die beschränkte Befugnis 
zur Ausfertigang. von Begleitscheinen 1 über Pferde; 
dem Zollamt Frankfurt a. M. Post im Bezirke des Hauptzollamts Frankfurt a. M die Be- 
fugnis zur Audetignng von Zollbegleitscheinen I im Postverkehre; 
dem Zollamt 1 Fürstenwalde (Spree) im Bezirke des Hauptzollamts Frankfurt a. O. die Be- 
fugnis zur Erledigung von Begleitscheinen ! über sämtliche für die chemischen Werke Fürstenwalde 
Dr. B. Hecker u. W. zeidler, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in Fürstenwalde Ei- eingehenden 
Warensendungen soweit nicht die Abfertigungsbefugnis auf Grund der Bestimmung in Teil II Nr. 3 
der Anleitung für die Zollabfertigung beschränkt ist; 
dem Zollamt 1 Goslar im Bezirke des Hauptzollamts Hildesheim die unbeschränkte Befugnis 
zur Erledigung von Begleitscheinen ! sowie zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß ein- 
gehenden VBegleitscheingüter; 
dem Zollamt ll Hillesheim im Bezirke des Hauptzollamts Malmedy die Befugnis zur Er- 
ledigung won Begleitscheinen II über inländisches Salz; 
dem gollamt ! Staßfurt im Bezirke des HSauptzollams Magdeburg Holzhof die Befugnis zur 
Erledigung von Zollbegleitscheinen ! über Gasöl, das für die „Staßfurter Elektrizitätswerke und 
Straßenbahn“ unter Raum= oder Einzelverschluß eingeht; 
dem Zollamt II Tangermünde im Bezirke des Hauptzollamts Stendal die Befugnis zur Er- 
ledigung von Vegleitscheinen ! über Gasöl, das für das städtische Elektrizitätswerk in Tangermünde 
unter Eisenbahnwagenverschluß eingeht. 
Die in Danzig bestehenden Stempel- und Erbschaftssteuerämter I und ll find zu einem Amte 
mit zwei, je von einem Vorstande zu leitenden Abteilungen vereinigt worden. Das Amt führt die 
Bezeichnung: 
Nönigliches Stempel- und Erbschaftssteueramt, Abteilung (II) 
und bot ols Geschäflobezirk die Provinz Westpreußen.
	        
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