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Die dem Zollamt II Borzykowo im Bezirke des Hauptzollamts Wreschen erteilte beschrünke
Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen ! über Mehl aus Roggen ist auf solche Sendungen
ausgedehnt worden, die über das Zollamt 1 Pr. Herby nach Rußland durchgeführt werden.
Es ist erteilt:
dem Zollamt II Anastazewo im Bezirke des Hauptzollamts Hohensalza die Befugnis sur ter-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über Kse und Gewürze — Nr. 61, 66 und 67 des Zolltarifs;
dem Zollamt 1 Bitterfeld im Bezirke des Hauptzollamts Wittenberg die Befugnis zur Erledi-
gung von Zollbegleitscheinen I über nach § 6 Ziffer 9 des Z.T. Ges. zollfrei abzulassende Umschließungen
(Stahlflaschen und Eisenfässer), die für die Chemische Fabrik Griesheim-Elektron Werk ll und Werk 1
Bitterfeld, das Salzbergwerk Neustaßfurt und Teilnehmer und die Elektrochemischen Werke, sämtlich in
Bitterfeld, aus dem Ausland eingehen;
dem Zollamt I Finsterwalde im Bezirke des Hauptzollamts Lübben die Befugnis zur Ab-
fertigung von Fettsendungen — Nr. 126 des Zolltarifs —, die amtlich vollständig vorrevidiert mit
Bollbegleischeinen= I unter Eisenbahnwagenverschluß für den Seifenfabrikanten Thierack in Finster-
walde eingehen;
dem Zollamt 1 Kosten im Bezirke des Hauptzollamts Lissa die Befugnis zur Erledigung von
Begleitscheinen II über inländisches Salz und von Zollbegleitscheinen II über nachstedend aufgeführte
Waren:
gesalzene Heringe — Nr. 116 des Zolltarifs —,
polierten Reis — Nr. 163 des Zolltarifs —,
Schmalz von Schweinen — Nr. 126 des Zolltarifs —,
Gewürze- Nr. 67 des Zolltarifs #,
. getrocknetes oder gedarrtes Obst, Pflaumen aller Art in Kisten, Apfel, Birnen und
Aprikosen — Nr. 48 des Zolltarifs —,
einfach zubereitetes Obst, ohne Zusatz von Zucker oder Sirup eingekochtes Pflaumenmus
— Nr. 49 des Folltrife —,
Schokolade — Nr. 204 des Zolltarifs —;
dem Zollamt 1 Wartenburg im Bezirke des Hauptzollamts Osterode (Ostpreußen) die Be-
fugnis zur Abfertigung der mit Zollbegleitscheinen I und mit Versendungsscheinen I unter Eisenbahn-
wagenverschluß eingehenden Tabaksendungen.
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Königreich Bayern.
Das Nebenzollamt 1 Wasserburg im Bezirke des Hauptzollamts Lindau ist in ein Neben-
zollamt II umgewandelt worden. Diesem Amte ist die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über Wein im Stückgutverkehre sowie die Befugnis zur Erhebung von Uber-
gangsabgaben und zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen erteilt.
Königreich Sachsen.
Dem Steueramt Döbeln im Bezirke des Hauptzollamts Grimma ist die eh zur Ab-
fertigung von Kakaowaren, für die Abgabenvergütung beansprucht wird, und zur Ausfertigung von
Begleitscheinen 1 über die zur Ausfuhr angemeldeten Kakaowaren erteilt worden.
Fürstentum Reuß jüngere Linic.
Das Salzsteueramt zu Heinrichshall ist aufgehoben worden.
Elsaß-Lothringen.
Dem Zollamt II Hüningen im Bezirke des Hauptzollamts St. Ludwig ist die Befugnis zur
Aussertickurn und Erledigung von Zollbegleitscheinen I im Schiffsverkehr auf dem Oberrhein bei-
gelegt worden.