Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Die dem Zollamt II Borzykowo im Bezirke des Hauptzollamts Wreschen erteilte beschrünke 
Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen ! über Mehl aus Roggen ist auf solche Sendungen 
ausgedehnt worden, die über das Zollamt 1 Pr. Herby nach Rußland durchgeführt werden. 
Es ist erteilt: 
dem Zollamt II Anastazewo im Bezirke des Hauptzollamts Hohensalza die Befugnis sur ter- 
ledigung von Zollbegleitscheinen I über Kse und Gewürze — Nr. 61, 66 und 67 des Zolltarifs; 
dem Zollamt 1 Bitterfeld im Bezirke des Hauptzollamts Wittenberg die Befugnis zur Erledi- 
gung von Zollbegleitscheinen I über nach § 6 Ziffer 9 des Z.T. Ges. zollfrei abzulassende Umschließungen 
(Stahlflaschen und Eisenfässer), die für die Chemische Fabrik Griesheim-Elektron Werk ll und Werk 1 
Bitterfeld, das Salzbergwerk Neustaßfurt und Teilnehmer und die Elektrochemischen Werke, sämtlich in 
Bitterfeld, aus dem Ausland eingehen; 
dem Zollamt I Finsterwalde im Bezirke des Hauptzollamts Lübben die Befugnis zur Ab- 
fertigung von Fettsendungen — Nr. 126 des Zolltarifs —, die amtlich vollständig vorrevidiert mit 
Bollbegleischeinen= I unter Eisenbahnwagenverschluß für den Seifenfabrikanten Thierack in Finster- 
walde eingehen; 
dem Zollamt 1 Kosten im Bezirke des Hauptzollamts Lissa die Befugnis zur Erledigung von 
Begleitscheinen II über inländisches Salz und von Zollbegleitscheinen II über nachstedend aufgeführte 
Waren: 
gesalzene Heringe — Nr. 116 des Zolltarifs —, 
polierten Reis — Nr. 163 des Zolltarifs —, 
Schmalz von Schweinen — Nr. 126 des Zolltarifs —, 
Gewürze- Nr. 67 des Zolltarifs #, 
. getrocknetes oder gedarrtes Obst, Pflaumen aller Art in Kisten, Apfel, Birnen und 
Aprikosen — Nr. 48 des Zolltarifs —, 
einfach zubereitetes Obst, ohne Zusatz von Zucker oder Sirup eingekochtes Pflaumenmus 
— Nr. 49 des Folltrife —, 
Schokolade — Nr. 204 des Zolltarifs —; 
dem Zollamt 1 Wartenburg im Bezirke des Hauptzollamts Osterode (Ostpreußen) die Be- 
fugnis zur Abfertigung der mit Zollbegleitscheinen I und mit Versendungsscheinen I unter Eisenbahn- 
wagenverschluß eingehenden Tabaksendungen. 
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Königreich Bayern. 
Das Nebenzollamt 1 Wasserburg im Bezirke des Hauptzollamts Lindau ist in ein Neben- 
zollamt II umgewandelt worden. Diesem Amte ist die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über Wein im Stückgutverkehre sowie die Befugnis zur Erhebung von Uber- 
gangsabgaben und zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen erteilt. 
Königreich Sachsen. 
Dem Steueramt Döbeln im Bezirke des Hauptzollamts Grimma ist die eh zur Ab- 
fertigung von Kakaowaren, für die Abgabenvergütung beansprucht wird, und zur Ausfertigung von 
Begleitscheinen 1 über die zur Ausfuhr angemeldeten Kakaowaren erteilt worden. 
Fürstentum Reuß jüngere Linic. 
Das Salzsteueramt zu Heinrichshall ist aufgehoben worden. 
Elsaß-Lothringen. 
Dem Zollamt II Hüningen im Bezirke des Hauptzollamts St. Ludwig ist die Befugnis zur 
Aussertickurn und Erledigung von Zollbegleitscheinen I im Schiffsverkehr auf dem Oberrhein bei- 
gelegt worden.
	        
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